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- BESCHLUSS
- 16
- .
- August
- Strafsache
- Vergewaltigung
- u.a.
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 16
- .
- August
- gemäß
- §
- Abs.
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 31
- .
- Januar
- wird
- unbegründet
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- hat
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- §
- Abs.
- .
- Ergänzend
- Ausführungen
- Generalbundesanwalts
- Antragsschrift
- 25
- .
- Mai
- bemerkt
- Senat
- :
- 1
- .
- Revision
- rügt
- Recht
- Strafkammer
- Durchführung
- Selbstleseverfahrens
- Aufzeichnungen
- Telefongespräche
- Angeklagten
- Geschädigten
- Erfordernisse
- §
- Abs.
- Satz
- StPO
- beachtet
- hat
- Feststellung
- Kenntnisnahme
- Berufsrichter
- Schöffen
- Protokoll
- aufgenommen
- worden
- ist
- .
- Indes
- kann
- Senat
- ausschließen
- Urteil
- Verfahrensfehler
- beruht
- .
- Strafkammer
- hat
- Beweiswürdigung
- lediglich
- abgestellt
- Angeklagte
- Telefonaten
- ebenso
- ambivalentes
- Verhalten
- Drohungen
- Beschimpfungen
- Liebesbeteuerungen
- wechseln
- früheren
- Vorfällen
- anderen
- Geschädigten
- Tag
- gelegt
- hat
- .
- zusammenfassende
- Wertung
- kann
- jedoch
- weiteres
- Aussage
- Geschädigten
- Inhalt
- Gespräche
- Angeklagten
- auch
- eingeräumt
- hat
- ergeben
- haben
- .
- genauen
- Wortlaut
- kam
- ersichtlich
- so
- Wiedergabe
- Urteilsgründen
- ohnehin
- entbehrlich
- war
- .
- 2
- .
- Vermerk
- Vorsitzenden
- Strafvollstreckungskammer
- Angaben
- Geschädigten
- telefonische
- Anfrage
- durfte
- zusätzlich
- persönlichen
- Vernehmung
- Geschädigten
- verlesen
- werden
- .
- .
- vgl.
- BGHSt
- .
- Lienen
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