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- BESCHLUSS
- 13
- .
- April
- Strafsache
- alias
- :
- Körperverletzung
- Todesfolge
- 3
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 13
- .
- April
- gemäß
- §
- Abs.
- Abs.
- einstimmig
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 15
- .
- Dezember
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- durchgreifenden
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägern
- Revisionsverfahren
- entstanden
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Ergänzend
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- bemerkt
- Senat
- :
- Landgericht
- strafschärfend
- berücksichtigt
- hat
- gemeinsame
- minderjährige
- Sohn
- habe
- Tat
- nur
- Mutter
- Zeit
- Vollzugs
- verwirkten
- Freiheitsstrafe
- auch
- Angeklagten
- Vater
- verloren
- hat
- §
- Abs.
- StGB
- verstoßen
- hat
- Revision
- Recht
- bemerkt
- Umstände
- Nachteil
- Angeklagten
- verwertet
- geeignet
- sind
- Tatschuld
- kennzeichnen
- Urteil
- 19
- Juli
- NStZ
- 88
- ;
- Fischer
- StGB
- 58
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Indes
- ist
- verhängte
- Strafe
- noch
- angemessen
- Abs.
- Satz
- .
- Lienen
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