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- BESCHLUSS
- 22
- .
- Juni
- Strafsache
- Betrugs
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 22
- .
- Juni
- gemäß
- Abs.
- beschlossen
- :
- Rechtsanwalt
- eingelegte
- Revision
- Landgerichts
- 27
- .
- März
- wird
- Kosten
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gründe
- :
- Rechtsanwalt
- gemäß
- §
- eigenen
- Namen
- eingelegte
- Revision
- ist
- unzulässig
- .
- angefochtene
- Urteil
- ist
- 27
- .
- März
- rechtskräftig
- Verurteilte
- Verteidiger
- Rechtsanwalt
- schaft
- Anschluss
- Verkündung
- Urteils
- Rechtsmittel
- verzichtet
- haben
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Verzicht
- ist
- unwiderruflich
- unanfechtbar
- .
- .
- ;
- vgl.
- ;
- NStZ-RR
- .
- Gründe
- ausnahmsweise
- Unwirksamkeit
- Rechtsmittelverzichts
- hätten
- führen
- können
- sind
- ersichtlich
- .
- Verurteilte
- selbst
- betreibt
- Revision
- .
- Revision
- kann
- Verteidiger
- mehr
- rechtswirksam
- eingelegt
- werden
- vgl.
- Meyer-Goßner
- 54
- .
- Aufl
- .
- .
- 5
- ;
- KK
- 6
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Rechtsanwalt
- fehlt
- bereits
- Bevollmächtigung
- Verteidiger
- Zeitpunkt
- Revisionseinlegung
- .
- handelte
- zwar
- zunächst
- Wahlverteidiger
- Verurteilten
- wurde
- anschließend
- Pflichtverteidiger
- bestellt
- .
- Beschluss
- 16
- .
- August
- hat
- jedoch
- Oberlandesgericht
- Verteidiger
- Verurteilten
- ausgeschlossen
- .
- eingelegten
- sofortigen
- Beschwerden
- hat
- Bundesgerichtshof
- Beschluss
- 22
- .
- Oktober
- verworfen
- .
- Verfahren
- rechtskräftig
- abgeschlossen
- ist
- wirkt
- Ausschließung
- zwischenzeitlich
- erfolgter
- Aufhebung
- .
- Pflicht
- Kostentragung
- ergibt
- §
- Abs.
- .
- Kosten
- unzulässigen
- Rechtsmittels
- hat
- tragen
- eingelegt
- hat
- ;
- gilt
- auch
- vollmachtlosen
- Verteidiger
- Meyer-Goßner
- 54
- .
- Aufl
- .
- .
- 8
- ;
- 26
- .
- Aufl
- .
- .
- je
- .
- Schreiben
- 6
- .
- April
- hat
- Verurteilte
- erklärt
- Kontakt
- Rechtsanwalt
- stehe
- noch
- Einlegung
- Revision
- veranlasst
- habe
- .
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