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- BESCHLUSS
- StR
- 21
- .
- Dezember
- Strafsache
- schweren
- Raubes
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 21
- .
- Dezember
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- Mühlhausen
- 24
- .
- Juni
- wird
- unbegründet
- verworfen
- .
- Jedoch
- wird
- Urteilsformel
- klargestellt
- ergänzt
- Angeklagte
- Einbeziehung
- Urteile
- Amtsgerichts
- 10
- .
- August
- Js
- 23
- .
- Juli
- Js
- Amtsgerichts
- 10
- .
- Oktober
- Js
- Einheitsjugendstrafe
- Jahren
- Monaten
- verurteilt
- ist
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- übersehen
- einbezogene
- Urteil
- Amtsgerichts
- 23
- Juli
- bereits
- Urteil
- Amtsgerichts
- Salzungen
- 10
- .
- Oktober
- einbezogen
- worden
- war
- .
- Auch
- frühere
- Entscheidung
- war
- erneut
- formell
- einzubeziehen
- kennzeichnen
- .
- Senat
- hat
- gebotene
- Einbeziehung
- betreffenden
- Verurteilung
- nachgeholt
- Tenor
- klargestellt
- .
- Übrigen
- hat
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- Abs.
- .
- Otten
- Roggenbuck
- Rothfuß
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