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- BESCHLUSS
- 14
- .
- Dezember
- Strafsache
- besonders
- schwerer
- Vergewaltigung
- u.a.
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 14
- .
- Dezember
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 23
- .
- Februar
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- .
- Schuldspruch
- Fall
- Urteilsgründe
- wird
- jedoch
- klargestellt
- Angeklagte
- besonders
- schweren
- Vergewaltigung
- schuldig
- ist
- §
- Abs.
- Nr.
- Abs.
- Nr.
- StGB
- .
- weitergehende
- Schuldspruchänderung
- ist
- Revision
- Staatsanwaltschaft
- Senatsurteil
- heutigen
- Tag
- erfolgt
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägerin
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Rothfuß
- Otten
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