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- BESCHLUSS
- 25
- .
- Oktober
- Strafsache
- wissentlicher
- schwerer
- Körperverletzung
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 25
- .
- Oktober
- beschlossen
- :
- Antrag
- Nebenkläger
- V.
- Revisionsinstanz
- Prozesskostenhilfe
- Hinzuziehung
- Rechtsanwalts
- bewilligen
- wird
- abgelehnt
- .
- Gründe
- :
- anwaltliche
- Vertretung
- Hinblick
- nur
- Angeklagten
- eingelegte
- §
- Abs.
- unbegründete
- Revision
- ist
- erforderlich
- vgl.
- .
- 29
- .
- Juni
- m.w
- .
- .
- Übrigen
- fehlt
- auch
- erforderlichen
- Darlegung
- wirtschaftlichen
- Voraussetzungen
- Bewilligung
- vgl.
- Senatsbeschluss
- 10
- Juli
- .
- Rothfuß
- Otten
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