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- BESCHLUSS
- 16
- .
- Januar
- Strafsache
- unerlaubter
- Einfuhr
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- u.a.
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 16
- .
- Januar
- gemäß
- §
- §
- Abs.
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 18
- .
- April
- wird
- Maßgabe
- unbegründet
- verworfen
- Einziehungsentscheidung
- dahingehend
- präzisiert
- wird
- sichergestellten
- 4.877,1
- Gramm
- Ecstasytabletten
- Amphetamin
- eingezogen
- werden
- .
- Übrigen
- hat
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Krehl
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