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- BESCHLUSS
- 16
- .
- Februar
- Strafsache
- versuchten
- Totschlags
- u.a.
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 16
- .
- Februar
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Nebenklägers
- Urteil
- Landgerichts
- 2
- .
- April
- wird
- verworfen
- .
- Nebenkläger
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Angeklagten
- insoweit
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- versuchten
- Totschlags
- Tateinheit
- gefährlicher
- Körperverletzung
- Freiheitsstrafe
- Jahren
- verurteilt
- .
- Revision
- Nebenklägers
- Urteil
- ist
- unzulässig
- .
- Nebenkläger
- hat
- zwar
- beantragt
- angefochtene
- Urteil
- aufzuheben
- Verletzung
- materiellen
- Rechts
- gerügt
- .
- hat
- jedoch
- Hinblick
- Regelung
- §
- Abs.
- unerläßlich
- ist
- klargestellt
- Urteil
- Ziel
- Änderung
- Schuldspruchs
- Gesetzesverletzung
- angefochten
- wird
- Anschluß
- Nebenkläger
- berechtigt
- §
- Abs.
- Zulässigkeit
- .
- Somit
- wird
- deutlich
- Nebenkläger
- auch
- Schuldspruch
- wenden
- lediglich
- §
- Abs.
- Strafzumessung
- beanstanden
- will
- .
- spricht
- Vertreter
- Nebenklägers
- Hauptverhandlung
- Schlußantrag
- Staatsanwalts
- angeschlossen
- hat
- versuchten
- Totschlags
- Freiheitsstrafe
- Jahren
- beantragt
- hat
- .
- Rothfuß
- Otten
- Roggenbuck
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