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- BESCHLUSS
- 19
- .
- September
- Strafsache
- bewaffneten
- unerlaubten
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- u.a.
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 19
- .
- September
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 26
- .
- März
- wird
- Maßgabe
- unbegründet
- verworfen
- Angeklagte
- Freiheitsstrafe
- Jahren
- Monaten
- verurteilt
- wird
- Anordnung
- Vorwegvollzugs
- entfällt
- .
- Übrigen
- hat
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Krehl
- Grube
- ECLI
- :
- :
- BGH:2018:190918B2STR302.18.0
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