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- BESCHLUSS
- StR
- 11
- Juli
- Strafsache
- bewaffneten
- Handeltreibens
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- u.a.
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 11
- Juli
- gemäß
- §
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- Gießen
- 12
- .
- Januar
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- ;
- jedoch
- wird
- Tenor
- vorgenannten
- Urteils
- klargestellt
- Angeklagte
- bewaffneten
- Handeltreibens
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Tateinheit
- Besitz
- Betäubungsmitteln
- geringer
- Menge
- Besitz
- halbautomatischen
- Kurzwaffen
- Besitz
- Munition
- Freiheitsstrafe
- Jahren
- verurteilt
- ist
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Krehl
- ECLI
- :
- :
- Grube
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