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- BESCHLUSS
- StR
- 10
- Juli
- Strafsache
- besonders
- schweren
- Raubes
- u.a.
- ECLI
- :
- :
- BGH:2018:100718B2STR180.18.0
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 10
- Juli
- gemäß
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 19
- .
- Dezember
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- bemerkt
- Senat
- :
- Zwar
- hat
- Landgericht
- bedacht
- Qualifikation
- Abs.
- Nr.
- StGB
- Grunde
- liegende
- abstrakte
- Lebensgefährdung
- Qualifikation
- vorsätzlichen
- konkreten
- Lebensgefährdung
- §
- Abs.
- Nr.
- Buchstabe
- StGB
- verdrängt
- wird
- vgl.
- Senat
- Beschluss
- 12
- .
- August
- NStZ
- ;
- siehe
- auch
- Senat
- 9
- Juli
- .
- Senat
- schließt
- jedoch
- Rechtsfehler
- Schuldspruch
- gegebenen
- Fallkonstellation
- unberührt
- lässt
- Strafausspruch
- Nachteil
- Angeklagten
- beeinflusst
- hat
- .
- Krehl
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