|
|
- BESCHLUSS
- StR
- 19
- .
- Mai
- Strafsache
- ausbeuterischer
- Zuhälterei
- ECLI
- :
- :
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 19
- .
- Mai
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- gemäß
- Abs.
- §
- Abs.
- analog
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 16
- .
- Dezember
- wird
- Maßgabe
- unbegründet
- verworfen
- Angeklagten
- erlittene
- Auslieferungshaft
- Verhältnis
- rechnet
- wird
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägerinnen
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- ausbeuterischer
- Zuhälterei
- Fällen
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahren
- Monaten
- verurteilt
- .
- Hiergegen
- richtet
- Sachrüge
- gestützte
- Revision
- Angeklagten
- .
- Rechtsmittel
- ist
- unbegründet
- Nachprüfung
- Urteils
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- .
- Strafkammer
- hat
- jedoch
- §
- Abs.
- Satz
- StGB
- unterlassen
- Angeklagten
- Sache
- erlittene
- Auslieferungshaft
- Anrechnungsmaßstab
- erkennenden
- Gericht
- festzusetzen
- ist
- bestimmen
- .
- hier
- nur
- Betracht
- kommt
- bestimmt
- Senat
- entsprechender
- Anwendung
- §
- Abs.
- selbst
- vgl.
- Beschluss
- 7
- .
- Januar
- .
- geringfügigen
- Erfolgs
- Rechtsmittels
- besteht
- Kostenentscheidung
- §
- Abs.
- .
- Krehl
|