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- BESCHLUSS
- StR
- 9
- .
- Juni
- Strafsache
- Diebstahls
- Waffen
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- Anhörung
- Beschwerdeführers
- 9
- .
- Juni
- gemäß
- Abs.
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 12
- .
- Januar
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Ergänzend
- weist
- Senat
- folgendes
- :
- Landgericht
- Begründung
- Ablehnung
- Unterbringung
- Angeklagten
- Entziehungsanstalt
- §
- StGB
- auch
- angeführt
- hat
- Suchtbehandlung
- hier
- voraussichtlich
- etwa
- Jahre
- dauern
- würde
- Rahmen
- Vollstreckung
- Gesamtfreiheitsstrafe
- Jahr
- Monaten
- "
- leisten
- "
- sei
- ist
- Erwägung
- zwar
- rechtsfehlerhaft
- .
- derartige
- stets
- beachtende
- Übermaßverbot
- hinausgehende
- Einschränkung
- Dauer
- Maßregel
- Dauer
- erkannten
- Freiheitsstrafe
- übersteigen
- dürfe
- lässt
- Vorschriften
- Anordnung
- Maßregel
- §
- StGB
- Dauer
- Unterbringung
- §
- StGB
- Anrechnung
- vollzugs
- gemäß
- §
- Abs.
- StGB
- entnehmen
- vgl.
- auch
- Fischer
- 58
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Nichtanordnung
- Maßregel
- beruht
- jedoch
- Rechtsfehler
- Urteilsgründen
- entnehmen
- ist
- Strafkammer
- Begründung
- weiterhin
- Fehlen
- hinreichend
- konkreten
- Aussicht
- Behandlungserfolg
- abgestellt
- hat
- .
- Prüfung
- Erfolgsaussicht
- Maßregel
- durfte
- Strafkammer
- Dauer
- Betäubungsmittelabhängigkeit
- Angeklagten
- Erfolglosigkeit
- bisher
- absolvierten
- Therapieversuche
- unzureichenden
- Sprachkenntnisse
- berücksichtigen
- .
- Krehl
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