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- BESCHLUSS
- AR
- 11
- .
- April
- Strafsache
- Diebstahls
- Az
- .
- :
- Js
- Amtsgericht
- Weißenfels
- Az
- .
- :
- Generalstaatsanwaltschaft
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Generalbundesanwalts
- 11
- .
- April
- beschlossen
- :
- Beschluß
- Jugendschöffengerichts
- 3
- .
- Verfahren
- gemäß
- §
- Abs.
- Jugendschöffengericht
- Weißenfels
- abgegeben
- wurde
- wird
- aufgehoben
- .
- Jugendschöffengericht
- bleibt
- Entscheidung
- Verhandlung
- Anklage
- Staatsanwaltschaft
- 12
- .
- Mai
- zuständig
- .
- Gründe
- :
- Senat
- schließt
- Ausführungen
- Generalbundesanwalts
- zutreffend
- ausgeführt
- hat
- .
- "
- Abgabe
- Verfahrens
- §
- Abs.
- ist
- nur
- zulässig
- Angeklagte
- Aufenthalt
- Erhebung
- Anklage
- gewechselt
- hat
- BGHSt
- Beschlüsse
- 24
- .
- Februar
- 9
- .
- August
- .
- ist
- hier
- Fall
- .
- Anklageschrift
- ging
- 5
- .
- Juni
- Jugendschöffengericht
- SA
- Bl
- .
- .
- Zeit
- war
- Wohnsitzwechsel
- 29
- .
- Februar
- stattfand
- SA
- Bl
- .
- bereits
- vollzogen
- .
- Verfahrensabgabe
- ist
- unzulässig
- .
- "
- Detter
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