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- BESCHLUSS
- AR
- 31
- .
- Januar
- Strafsache
- Diebstahls
- Az
- .
- :
- Js
- Staatsanwaltschaft
- Az
- .
- :
- Ds
- Js
- Amtsgericht
- Jugendrichter
- Az
- .
- :
- Ds
- Js
- Amtsgericht
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Antrag
- Generalbundesanwalts
- 31
- .
- Januar
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Beschluss
- Amtsgerichts
- 23
- .
- Oktober
- wird
- aufgehoben
- .
- 2
- .
- Amtsgericht
- bleibt
- weiterhin
- Untersuchung
- Entscheidung
- Sache
- zuständig
- .
- Gründe
- :
- Senat
- schließt
- Stellungnahme
- Generalbundesanwalts
- 4
- .
- Januar
- zutreffend
- ausgeführt
- hat
- :
- "
- Abgabe
- Verfahrens
- Amtsgericht
- Jugendgericht
- gemäß
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- ist
- fehlerhaft
- vorausgesetzt
- hat
- Angeklagte
- Aufenthalt
- Erhebung
- Anklage
- gewechselt
- hätte
- BGHSt
- ;
- Abs.
- Abgabe
- ;
- NStZ-RR
- .
- ist
- jedoch
- Fall
- bereits
- 26
- Juli
- Westerhorn
- umgezogen
- ist
- Bl
- .
- Eröffnung
- Hauptverfahrens
- auch
- weiterer
- Wohnortwechsel
- stattgefunden
- hat
- 11
- .
- Auflage
- Rdn
- .
- m.w
- .
- .
- Übertragung
- Untersuchung
- Entscheidung
- Sache
- Wohnsitzgericht
- §
- Abs.
- ist
- zweckmäßig
- Angeklagte
- geständig
- ist
- Anklageschrift
- genannten
- Zeugen
- Umgebung
- wohnen
- .
- Hauptverfahren
- eröffnet
- wurde
- verbleibt
- Zuständigkeit
- Amtsgerichts
- vgl.
- §
- Satz
- .
- "
- Otten
- Roggenbuck
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