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- BESCHLUSS
- AR
- 30
- .
- April
- Strafvollzugssache
- Zugänglichmachen
- Gesetzen
- u.a.
- Az
- .
- :
- Ws
- Generalstaatsanwaltschaft
- Az
- .
- :
- jeweils
- Landgericht
- Az
- .
- :
- jeweils
- Oberlandesgericht
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 30
- .
- April
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Gegenvorstellung
- Beschluss
- Senats
- 12
- .
- Februar
- wird
- zurückgewiesen
- .
- 2
- .
- Antrag
- Aktenkopie
- wird
- abgelehnt
- .
- Gründe
- :
- 1
- .
- Gegenvorstellung
- 1
- .
- März
- gibt
- Senat
- Möglichkeit
- Beschluss
- 12
- .
- Februar
- abzuändern
- .
- angefochtenen
- Beschlüsse
- Oberlandesgerichts
- sind
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- StPO
- Beschwerde
- entzogen
- .
- Neuer
- Sachvortrag
- erfolgte
- .
- 2
- .
- Beschwerdeführer
- beantragte
- Aktenkopie
- ist
- Bundesgerichtshof
- Abschluss
- Beschwerdeverfahrens
- Rückgabe
- Akten
- Oberlandesgericht
- rechtlichen
- Gesichtspunkt
- zuständig
- vgl.
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Antrag
- Senatsheft
- beziehen
- sollte
- besteht
- gesondertes
- Akteneinsichtsrecht
- vgl.
- Senat
- Beschluss
- 19
- .
- Februar
- ARs
- juris
- .
- .
- 3
- .
- Senat
- weist
- weitere
- Eingaben
- Sache
- mehr
- beantwortet
- werden
- .
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