|
|
- BESCHLUSS
- AR
- 13
- .
- August
- Bewährungssache
- betreffend
- Verletzung
- Unterhaltspflicht
- Az
- .
- :
- Js
- Staatsanwaltschaft
- Zweigstelle
- .
- :
- Amtsgericht
- Az
- .
- :
- Amtsgericht
- Az
- .
- :
- Js
- Ds
- Amtsgericht
- 2
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Anhörung
- Generalbundesanwalts
- 13
- .
- August
- beschlossen
- :
- nachträglichen
- Entscheidungen
- Strafaussetzung
- Bewährung
- ist
- Amtsgericht
- zuständig
- .
- Gründe
- :
- Generalbundesanwalt
- hat
- folgt
- Stellung
- genommen
- :
- "
- Abgabe
- Amtsgericht
- ist
- Amtsgericht
- bindend
- Abs.
- Satz
- .
- Bindungswirkung
- entfällt
- nur
- Willkür
- .
- liegt
- hier
- offensichtlich
- .
- Annahme
- Willkür
- kommt
- schon
- dann
- Betracht
- besondere
- Gründe
- fehlen
- Zweckmäßigkeit
- Abgabe
- Wohnsitzgericht
- sprechen
- ständige
- Rechtsprechung
- Senats
- vgl.
- nur
- NStZ
- ;
- Beschlüsse
- 30
- .
- Juni
- 26
- Juli
- .
- Zusammenhang
- ist
- auch
- Bedeutung
- Verfahren
- Amtsgerichts
- bereits
- abgelaufen
- war
- Abgabebeschluss
- erging
- .
- Nachträgliche
- Entscheidungen
- Strafaussetzung
- Bewährung
- beziehen
- können
- auch
- noch
- Ablauf
- Bewährungszeit
- fällig
- werden
- Beschluss
- 8
- November
- .
- "
- schließt
- Senat
- .
- Detter
- Otten
- Roggenbuck
|