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- BESCHLUSS
- 14
- .
- April
- Strafsache
- 1
- .
- 2
- .
- schweren
- Bandendiebstahls
- u.a.
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 14
- .
- April
- beschlossen
- :
- 1
- .
- Angeklagten
- wird
- Antrag
- Versäumung
- Frist
- Begründung
- Revision
- Urteil
- Landgerichts
- 9
- Juli
- Wiedereinsetzung
- vorigen
- Stand
- gewährt
- .
- Kosten
- Wiedereinsetzung
- trägt
- Angeklagte
- .
- 2
- .
- Revisionen
- Angeklagten
- vorbezeichnete
- Urteil
- werden
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigungen
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- haben
- Kosten
- Rechtsmittel
- tragen
- .
- Ergänzend
- Antragsschriften
- Generalbundesanwalts
- 17
- .
- März
- bemerkt
- Senat
- :
- Urteilsgründen
- lässt
- noch
- hinreichender
- Deutlichkeit
- entnehmen
- Landgericht
- Fälle
- schweren
- Bandendiebstahls
- §
- Abs.
- StGB
- Möglichkeit
- Strafrahmenverschiebung
- Abs.
- StGB
- gedanklich
- geprüft
- ausgeschlossen
- hat
- .
- Rechtsfehlerfrei
- hat
- Aufklärungshilfe
- Angeklagten
- Strafzumessung
- strafmildernd
- berücksichtigt
- insbesondere
- auch
- schweren
- Bandendiebstähle
- verhängten
- niedrigen
- Einzelstrafen
- niedergeschlagen
- hat
- .
- Rothfuß
- Hebenstreit
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