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- BESCHLUSS
- 17
- .
- Februar
- Strafsache
- Steuerhinterziehung
- hier
- :
- Gegenvorstellung
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 17
- .
- Februar
- beschlossen
- :
- Gegenvorstellung
- Verurteilten
- Beschluss
- Senats
- 12
- .
- Dezember
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Gründe
- :
- Senat
- hat
- Beschluss
- 12
- .
- Dezember
- Revision
- Verurteilten
- Urteil
- Landgerichts
- 2
- .
- April
- §
- Abs.
- unbegründet
- verworfen
- .
- Beschluss
- richtet
- Gegenvorstellung
- Verurteilten
- 17
- .
- Januar
- Begründung
- allein
- Anlage
- beigefügte
- Verfassungsbeschwerde
- Verwerfungsbeschluss
- Bezug
- nimmt
- .
- Dort
- wird
- "
- Verstoß
- Art
- .
- Abs.
- GG
- verankerte
- Willkürverbot
- "
- geltend
- gemacht
- .
- Rechtsbehelf
- hat
- Erfolg
- .
- Gegenvorstellung
- §
- Abs.
- ergangenen
- Beschluss
- ist
- statthaft
- ;
- derartiger
- Beschluss
- kann
- grundsätzlich
- aufgehoben
- abgeändert
- werden
- .
- .
- ;
- vgl.
- nur
- Beschluss
- 10
- .
- Februar
- StR
- Abs.
- Beschluss
- ;
- Beschluss
- 4
- .
- April
- .
- Antrag
- §
- 356a
- ist
- erhoben
- .
- Vielmehr
- wird
- Bezug
- genommenen
- Verfassungsbeschwerde
- Seite
- klargestellt
- Verletzung
- rechtlichen
- Gehörs
- gerügt
- werde
- Beschwerdeführerin
- lediglich
- "
- höchst
- vorsorglich
- Rechtswahrung
- zeitgleich
- Verfassungsbeschwerde
- Gegenvorstellung
- Bundesgerichtshof
- eingereicht
- "
- hat
- .
- Raum
- Wahl
- Jäger
- Rothfuß
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