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- BESCHLUSS
- 14
- .
- August
- Strafsache
- Vergewaltigung
- u.a.
- 1
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 14
- .
- August
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 25
- .
- März
- wird
- unbegründet
- verworfen
- Nachprüfung
- Urteils
- Grund
- Revisionsrechtfertigung
- Rechtsfehler
- Nachteil
- Angeklagten
- ergeben
- hat
- §
- Abs.
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- Nebenklägerin
- Revisionsverfahren
- entstandenen
- notwendigen
- Auslagen
- tragen
- .
- Ergänzend
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- bemerkt
- Senat
- :
- strafschärfenden
- Erwägungen
- S.
- verstoßen
- §
- Abs.
- StGB
- .
- hierbei
- berücksichtigten
- Umstände
- Angeklagte
- "
- Ehefrau
- entgegengebrachte
- Vertrauen
- grob
- mißbraucht
- "
- Stieftochter
- "
- bloßes
- Objekt
- sexuellen
- Bedürfnisse
- betrachtet
- habe
- Willen
- sein
- hatte
- immer
- verlangte
- "
- sind
- Merkmale
- gesetzlichen
- Tatbestandes
- hier
- verwirklichten
- §
- Abs.
- Nr.
- §
- §
- StGB
- vgl.
- auch
- NStZ
- .
- Derartige
- moralisierende
- Erwägungen
- verdeutlichen
- anerkannten
- Strafzumessungsgesichtspunkten
- Beurteilung
- Tat
- Täters
- zuzuordnen
- sind
- sind
- nichtssagend
- überflüssig
- .
- können
- Angeklagten
- Gefahr
- gefühlsmäßigen
- unklaren
- Erwägungen
- beruhenden
- Strafzumessung
- begründen
- vgl.
- Beschluß
- 26
- .
- September
- .
- Senat
- kann
- jedoch
- letztlich
- ausschließen
- Jugendkammer
- gewichtigen
- Schuldumfangs
- auch
- Verwendung
- beanstandeten
- Strafzumessungserwägungen
- niedrigere
- Einzelstrafen
- auch
- mildere
- Gesamtstrafe
- erkannt
- hätte
- .
- Schluckebier
- Boetticher
- Hebenstreit
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