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- BUNDESGERICHTSHOF
- BESCHLUSS
- 2 ARs 90/11
- 2 AR 28/11
- vom
- 30. März 2011
- in der Strafsache
- gegen
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- wegen Betruges
- Az.: 4 Ls 20 Js 78465/05 Amtsgericht Waiblingen
- Az.: 6 KLs 260 Js 20570/05 Landgericht Karlsruhe
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- -2-
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- Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 30. März 2011 beschlossen:
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- Das beim Amtsgericht Waiblingen rechtshängige Verfahren
- 4 Ls 20 Js 78465/05 wird zu dem beim Landgericht Karlsruhe
- rechtshängigen Verfahren 6 KLs 260 Js 20570/05 verbunden.
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- Gründe:
- 1
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- Der Generalbundesanwalt hat in seiner Zuschrift an den Senat vom
- 7. März 2011 ausgeführt:
- "Beim Landgericht Karlsruhe und beim Amtsgericht Waiblingen sind die
- Verfahren 6 KLs 260 Js 20570/05 und 4 Ls 20 Js 78465/05 rechtshängig.
- Beide Verfahren werden gegen den Angeklagten V.
- wegen des
- Vorwurfs des Betruges geführt. Das Verfahren beim Landgericht Karlsruhe betrifft drei Taten aus dem Zeitraum vom 11. bis 14. April 2005. Das
- Verfahren beim Amtsgericht Waiblingen umfasst elf Taten aus dem Zeitraum vom 22. Dezember 2004 bis zum 15. Juli 2005. Das Landgericht
- Karlsruhe hat in der Sache die Erhebung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens über den Angeklagten angeordnet. Das Amtsgericht Waiblingen hat die Sache mit Beschluss vom 26. Januar 2011 zur
- Entscheidung über eine Verbindung beider Verfahren vorgelegt. Das
- Landgericht Karlsruhe und die Staatsanwaltschaften Stuttgart und Karlsruhe treten einer Verbindung beider Verfahren nicht entgegen.
- Der Bundesgerichtshof ist für die Entscheidung über die Verbindung beider Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 StPO als gemeinschaftliches oberes Gericht zuständig, da die betroffenen Gerichte im Zuständigkeitsbereich verschiedener Oberlandesgerichte liegen (Oberlandesgericht Stuttgart und Oberlandesgericht Karlsruhe).
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- -3-
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- Die Verbindung beider Verfahren ist im Interesse einer umfassenden
- Aufklärung und Aburteilung sachdienlich, da das Landgericht Karlsruhe
- bereits die Erhebung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens
- über den Angeklagten angeordnet hat (vgl. BGH Beschluss vom 30. Juli
- 2003 - 2 ARs 229/03)."
- 2
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- Dem tritt der Senat bei.
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- Fischer
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- Appl
- Eschelbach
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- Berger
- Ott
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