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- BUNDESGERICHTSHOF
- BESCHLUSS
- 3 StR 95/03
- vom
- 16. Dezember 2003
- in der Strafsache
- gegen
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- wegen Betrugs u. a.
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- -2-
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- Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 16. Dezember 2003 gemäß § 349
- Abs. 1 StPO einstimmig beschlossen:
- Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
- Hannover vom 5. Dezember 2001 wird verworfen.
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- Gründe:
- Aufgrund der eingeholten dienstlichen Äußerungen steht fest, daß der
- Angeklagte in der Hauptverhandlung anwesend war und wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat.
- Tolksdorf
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- Miebach
- Becker
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- Winkler
- Hubert
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