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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
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I ZR 147/11
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vom
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10. Januar 2013
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in dem Rechtsstreit
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-2-
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Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Januar 2013 durch
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den Vorsitzenden Richter
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Prof. Dr. Bornkamm
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und die Richter Prof.
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Dr. Büscher, Prof. Dr. Schaffert, Dr. Kirchhoff und Dr. Löffler
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beschlossen:
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Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
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Karlsruhe vom 27. Juli 2011 wird zurückgewiesen.
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Von den Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die
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Beklagten zu 1 bis 3 als Gesamtschuldner 30/100, die Beklagte
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zu 1 weitere 58/100 und die Beklagten zu 2 und 3 jeweils weitere
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6/100.
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Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Beschwerdeverfahren tragen die Beklagten zu 1 bis 3 als Gesamtschuldner
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42/100, die Beklagte zu 1 weitere 42/100 und die Beklagten zu 2
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und 3 jeweils weitere 8/100. Die außergerichtlichen Kosten der
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Drittwiderbeklagten im Beschwerdeverfahren fallen der Beklagten
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zu 1 zur Last. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten im Beschwerdeverfahren selbst.
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Der Streitwert wird auf 33.435,55 € festgesetzt.
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Gründe:
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1
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Die Beschwerde macht ohne Erfolg geltend, den Beklagten sei zu weitgehend untersagt worden, Druckerpatronen in den Europäischen Wirtschaftsraum einzuführen. Das Verbot ist dahin auszulegen, dass es sich nur gegen
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solche Waren richtet, die nicht von der Markeninhaberin oder mit ihrer Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind
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(Art. 13 Abs. 1 GMV). Damit erfasst die Schadensersatzpflicht durch die Bezugnahme auf den Unterlassungsantrag nicht die Einfuhr und den Vertrieb von
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Waren, bei denen die Voraussetzungen der Erschöpfung vorliegen.
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2
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Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen.
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3
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Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1, § 100 Abs. 2 und 4
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ZPO.
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Bornkamm
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Büscher
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Kirchhoff
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Schaffert
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Löffler
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Vorinstanzen:
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LG Mannheim, Entscheidung vom 08.12.2009 - 2 O 14/09 OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.07.2011 - 6 U 205/09 -
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