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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
1 StR 199/09
vom
13. Mai 2009
in der Strafsache
gegen
wegen besonders schweren Raubes u. a.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Mai 2009 beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Weiden vom 19. Dezember 2008 wird mit der Maßgabe verworfen, dass
der Urteilstenor aus den vom Generalbundesanwalt dargelegten Gründen wie folgt gefasst wird:
Der Angeklagte wird
1. wegen Diebstahls in fünf Fällen und wegen Diebstahls mit Waffen in
zwei Fällen unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts
Weiden i.d.OPf. vom 27. Mai 2008 - Az. 1 Ds
- verhängten
Freiheitsstrafe zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren sowie
2. wegen besonders schweren Raubes und wegen Diebstahls mit Waffen zu der weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Nack
Wahl
Jäger
Graf
Sander