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  1. BUNDESGERICHTSHOF
  2. 3 StE 2/01 - 4 (2)
  3. AK 2-5/02
  4. BESCHLUSS
  5. vom
  6. 31. Januar 2002
  7. in dem Strafverfahren
  8. gegen
  9. 1.
  10. 2.
  11. 3.
  12. 4.
  13. wegen versuchten Mordes u.a.
  14. -2-
  15. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts sowie der Angeschuldigten und ihrer Verteidiger am 31. Januar
  16. 2002 gemäß §§ 121, 122 StPO beschlossen:
  17. Die Untersuchungshaft hat fortzudauern.
  18. Eine etwa erforderlich werdende weitere Haftprüfung durch den
  19. Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt.
  20. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem Oberlandesgericht Naumburg übertragen.
  21. Gründe:
  22. Die Angeschuldigten D.
  23. , M.
  24. und K.
  25. sind am 5. Juli 2001
  26. festgenommen worden und befinden sich seit 6. Juli 2001 in Untersuchungshaft auf Grund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Bitterfeld vom gleichen Tage. Der Angeschuldigte L.
  27. befindet sich seit dem 25. Juli 2001 in Untersu-
  28. chungshaft auf Grund des Haftbefehls des Amtsgerichts Bitterfeld vom 24. Juli
  29. 2001. Die vorgenannten Haftbefehle des Amtsgerichts Bitterfeld wurden nach
  30. Übernahme des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt ersetzt
  31. durch Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs jeweils vom
  32. 17. August 2001. Den Angeschuldigten liegt zur Last, gemeinsam mit dem
  33. weiteren, auf freiem Fuß befindlichen Mitangeschuldigten Z.
  34. 29. Juni 2001 nachts gegen 2.20 Uhr in J.
  35. am
  36. aus Haß gegen Ausländer
  37. nach dem Einschlagen von zwei Schaufenstern zwei Brandsätze in das von
  38. einer vietnamesischen Staatsangehörigen geführte Geschäft "Asia-Eck" geworfen und dabei den möglichen Tod der im ersten Stock des Gebäudes woh-
  39. -3-
  40. nenden Menschen billigend in Kauf genommen zu haben. Die Geschäftsräume
  41. wurden durch die Feuer- und Rauchentwicklung teilweise zerstört. Die im Hause befindlichen Personen, darunter zwei Kinder, konnten durch das sofortige
  42. Löschen des Feuers gerettet werden. Der Angeschuldigte L.
  43. hatte vor
  44. der Tatdurchführung die Anweisungen zur Befüllung der beiden Bierflaschen
  45. mit Benzin und zur Fertigung der Lunten gegeben sowie den übrigen Beteiligten die Örtlichkeit und die Fluchtwege erklärt. Die Angeschuldigten D.
  46. M.
  47. und
  48. hatten sich mit den gefertigten Brandsätzen zum "Asia-Haus" begeben
  49. und dort die Schaufensterscheiben eingeschlagen und die Brandsätze geworfen. Der Angeschuldigte L.
  50. war ihnen in einigem Abstand gefolgt. Der
  51. Tatbeitrag des Angeschuldigten K.
  52. bestand darin, daß er die Täter zum
  53. Tatort mit dem von ihm geführten Pkw transportiert und an einer zuvor vereinbarten Stelle nach Durchführung des Anschlags zur Ermöglichung der Flucht
  54. wieder aufgenommen hat. Wegen der weiteren Einzelheiten des Tatvorwurfs
  55. und des dringenden Tatverdachts wird auf die zwischenzeitlich gefertigte Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 19. Dezember 2001 sowie auf die
  56. Beschlüsse des Senats vom 9. November 2001 (StB 17 bis 19/01) Bezug genommen. Im Hinblick auf die Schwere des Tatvorwurfs und die Höhe der zu
  57. erwartenden Freiheits- bzw. Jugendstrafen besteht Fluchtgefahr nach § 112
  58. Abs. 2 Nr. 2 StPO, der auch durch mildere Maßnahmen nicht ausreichend begegnet werden kann. Die Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (§ 121 Abs. 1 StPO), die auch der zuständige Senat des Oberlandesgerichts Naumburg für erforderlich hält, sind
  59. gegeben. Zwischenzeitlich ist die Anklageschrift durch den Generalbundesanwalt gefertigt worden und am 20. Dezember 2001 beim Oberlandesgericht
  60. Naumburg eingegangen. Damit ist unter den gegebenen Umständen der in
  61. Haftsachen geltende Beschleunigungsgrundsatz in dem gegen fünf Ange-
  62. -4-
  63. schuldigte geführten Strafverfahren nicht verletzt. Der weitere Vollzug der Untersuchungshaft ist angesichts der zu erwartenden Strafen auch nicht unverhältnismäßig.
  64. Tolksdorf
  65. Winkler
  66. Becker