|
|
- BUNDESGERICHTSHOF
- BESCHLUSS
- 1 StR 727/08
- vom
- 17. Februar 2009
- in der Strafsache
- gegen
-
- wegen bandenmäßiger Geldfälschung
- Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Februar 2009 beschlossen:
- Der Beschluss des Senats vom 21. Januar 2009 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahin berichtigt, dass es in Absatz
- Randnummer 4 Zeile 1 der Gründe statt "Geldwäsche" heißen muss
- "Geldfälschung".
- Nack
-
- Wahl
- Jäger
-
- Graf
- Sander
-
|