Gemäß Abschnitt 4 und 5 (Reisekostenordnung) der Geschäftsordnung in Verbindung mit §4 Abs. 5 Nr. 5 Einkommensteuergesetz
Bitte setze für jeden Tag, an dem dir im Rahmen der Reisekostenübernahme die entsprechende Mahlzeit gestellt wurde (z.B. Ü/F (Übernachtung/Frühstück), HP (Halbpension), Buffet bei Konferenz)) einen Haken an passender Stelle. Dein Anspruch für den jeweiligen Reisetag wird um den Anteil der jeweiligen Mahlzeit verringert. Konntest du privat übernachten, erhöht sich dein Anspruch für den Tag der jeweiligen privaten Übernachtung.
Anspruch Summe: