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2.1 KiB

BESCHLUSS
27
.
August
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
27
.
August
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Sprick
WeberMonecke
Prof.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägerin
Nichtzulassung
Revision
Urteil
3
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
20
.
März
wird
zurückgewiesen
§
Abs.
Abs.
.
Klägerin
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
Abs.
.
:
36.829
Gründe
:
Nichtzulassungsbeschwerde
wirft
entscheidungserhebliche
Fragen
grundsätzlicher
Bedeutung
.
Rechtssache
ist
auch
geeignet
Fortbildung
Rechts
dienen
.
Insbesondere
stellt
Nichtzulassungsbeschwerde
rechtsgrundsätzlich
angesehene
Frage
Bedingung
Wirksamkeit
Vertrages
abhängen
soll
zugleich
Geschäftsgrundlage
sein
kann
vorliegenden
Rechtsstreit
.
Parteien
haben
Vertrag
geschlossen
Bedingung
vereinbaren
.
Zwar
mag
Beklagte
ursprünglich
nur
bereit
gewesen
sein
Vertrag
schließen
zuvor
Mietvertrag
Klägerin
Betreiber
Supermarktes
gekommen
war
.
Voraussetzung
war
indes
schon
Vertragsschluß
erfüllt
so
Vereinbarung
Bedingung
Vertrag
mehr
bedurfte
.
Auch
hat
Berufungsgericht
Umstand
Voraussetzung
Vertragsschluß
gewesen
sein
mag
nämlich
Abschluß
Klägerin
Betreiber
Supermarktes
zugleich
Geschäftsgrundlage
angesehen
.
Geschäftsgrundlage
sieht
Berufungsgericht
vielmehr
fortdauernden
tatsächlichen
Betrieb
Supermarktes
.
ist
.
Berufungsgericht
annimmt
Parteien
seien
gemeinsamen
Erwartung
ausgegangen
Betreiber
Supermarktes
Mietobjekt
auch
tatsächlich
Dauer
vereinbarten
Gebrauch
nutzen
werde
wirft
Annahme
grundsätzlichen
Einzelfall
hinausgehenden
Fragen
.
Auch
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
ist
revisionsgerichtliche
Entscheidung
erforderlich
.
Nichtzulassungsbeschwerde
vermag
darzulegen
anzufechtende
Entscheidung
höchstrichterlichen
Entscheidungen
Verteilung
Verwendungsrisikos
abweicht
.
verkennt
kann
vertraglich
geändert
Geschäftsrisiko
ganz
teilweise
Vermieter
auferlegt
werden
vgl.
Senatsurteil
16
.
Februar
f.
.
Berufungsgericht
Vertrag
Parteien
ergänzend
auslegt
Klägerin
habe
Risiko
Fortsetzung
Betriebes
Supermarktes
übernommen
setzt
Entscheidungen
Widerspruch
.
Weber-Monecke
Sprick
Wagenitz