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101 lines
748 B

BESCHLUSS
28
.
September
Familiensache
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
28
.
September
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Weber-Monecke
Dr.
Dose
beschlossen
:
Senatsbeschluss
25
.
Mai
wird
gemäß
§
Abs.
offensichtlichen
Versehens
Wiedergabe
Rechtsausführungen
Oberlandesgerichts
berichtigt
dritte
Satz
ersten
Absatzes
Abschnitts
Gründe
folgt
lauten
muss
:
"
Methode
wären
Ehefrau
Wege
erweiterten
Splittings
übertragenen
gesetzlichen
Rentenanrechte
DM
bezogen
Ehezeitende
31
.
März
nicht-volldynamischen
Rentenwert
DM
:
aktueller
:
[
Umrechnungsfaktor
:
[
Barwertfaktor
Ehezeit
noch
laufende
Versorgung
:
DM
zurückzurechnen
.
"
entspricht
Berechnung
angefochtenen
Entscheidung
OLG
FamRZ
:
"
DM
:
DM
:
:
:
DM
.
"
Sprick
Weber-Monecke
Dose