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94 lines
716 B

BESCHLUSS
XI
11
.
Dezember
Rechtsstreit
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
11
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
Urteil
5
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
28
.
September
wird
zurückgewiesen
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordern
§
Abs.
Satz
.
näheren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
Halbs
.
abgesehen
.
Kläger
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
Beschwerdeverfahren
wird
festgesetzt
§
Abs.
§
Abs.
i.V.
§
Abs.
Satz
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
28.09.2006
I-5