You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

147 lines
1.0 KiB

BESCHLUSS
7
.
März
Rechtsstreit
ECLI
:
:
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
7
.
März
Vizepräsidenten
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterinnen
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Nichtzulassungsbeschwerde
Kläger
Beschluss
3
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
18
.
Mai
wird
zurückgewiesen
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordern
§
Abs.
Satz
.
hat
Senat
Erfolgsaussichten
Revision
geprüft
verneint
vgl.
BVerfGK
.
;
f.
;
.
gilt
auch
Berufungsgericht
richtig
ausgegangen
ist
Voraussetzungen
§
Abs.
Satz
10
.
Juni
geltenden
Fassung
sei
genügt
Mitdarlehensnehmer
Mitbesitz
Textform
erteilten
Widerrufsbelehrung
erlangten
13
.
Januar
juris
.
.
;
f.
;
210
;
4
6
;
MünchKommBGB/Fritsche
7
.
Aufl
.
.
.
;
Staudinger/Kaiser
.
§
.
;
aA
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
abgesehen
.
Kläger
tragen
Kosten
Beschwerdeverfahrens
Abs.
.
Gegenstandswert
Beschwerdeverfahrens
beträgt
.
Ellenberger
Menges
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
Dauber