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NAMEN
Verkündet
:
27
November
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
F
§
Ist
Haftung
Gesellschafter
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
Darlehensverbindlichkeit
Gesellschaft
Darlehensvertrag
Beteiligungsquote
entsprechenden
Teil
Gesellschaftsschuld
beschränkt
worden
ist
Auslegung
ermitteln
Haftung
erhöht
Gesellschaftsanteile
gezeichnet
werden
.
Urteil
27
November
XI
OLG
Zweibrücken
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
27
November
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerin
Urteil
7
.
Zivilsenats
Pfälzischen
Oberlandesgerichts
Zweibrücken
28
.
Februar
wird
Kosten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Klägerin
Sparkasse
nimmt
Beklagten
Gesellschafter
Rechtsform
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
betriebenen
Immobilienfonds
quotal
Rückzahlung
Gesellschaft
aufgenommenen
Darlehens
Anspruch
.
Beklagte
ist
Gesellschafter
geschlossenen
Immobilienfonds
Folgenden
:
.
§
Abs.
schaftsvertrages
1
.
Oktober
beträgt
Kapital
DM
;
wird
Summe
Beteiligungen
zugeführt
.
Ferner
ist
Aufnahme
Darlehen
Höhe
DM
zuzüglich
vorgesehen
einzelnen
Gesellschafter
teilschuldnerisch
Verhältnis
Zeichnungssumme
gesamten
Gesellschaftskapital
haften
.
Abs.
ist
Erwerb
Gesellschaftsbeteiligung
DM
anteilige
Darlehensrückzahlungsverpflichtung
Abs.
DM
verbunden
.
einzelne
Gesellschafter
darf
§
Abs.
Gesellschaftsvertrages
Darlehensverträgen
ausschließlich
teilschuldnerisch
Verhältnis
Anteils
gesamten
Fondsvermögen
verpflichtet
werden
.
Insgesamt
wurden
verschiedenen
Gesellschaftern
Anteile
gezeichnet
.
Vertrag
30
.
Dezember
gewährte
Klägerin
Darlehen
Abzug
Disagios
%
Höhe
DM
Gesellschaft
ausgezahlt
wurde
.
Darlehen
wurde
Zusatzvereinbarung
12
.
September
Darlehen
über
131.709,73
aufgeteilt
.
13
.
April
gewährte
Klägerin
weiteres
Darlehen
über
Höhe
Ablösung
Altdarlehen
Höhe
Renovierungsarbeiten
Fondsimmobilie
verwendet
wurde
.
Darlehensvertrag
ist
Bezeichnung
Fondsgesellschaft
Darlehensnehmer
Zusatz
enthalten
:
"
haften
Gesellschafter
persönlich
teilschuldnerisch
Verhältnis
Gesellschaftsanteils
Gesellschaftskapital
.
"
Folgezeit
reichten
Einnahmen
Fondsimmobilie
Bedienung
Darlehens
.
Schreiben
21
.
August
kündigte
Klägerin
Darlehen
13
.
April
stellte
offenen
Saldo
906.231,42
Zinsen
Rückzahlung
31
.
Oktober
fällig
.
Schreiben
16
.
Februar
nahm
Klägerin
Beklagten
persönlichen
Haftung
Zugrundelegung
Quote
Anspruch
.
Landgericht
hat
Klage
Zahlung
Zinsen
Höhe
Zinsen
stattgegeben
.
Berufung
klagten
hat
Berufungsgericht
Verurteilung
Höhe
Zinsen
aufrechterhalten
Klage
Übrigen
abgewiesen
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
begehrt
Klägerin
Wiederherstellung
landgerichtlichen
Urteils
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
unbegründet
.
Beklagte
war
zwar
Verhandlungstermin
Senat
vertreten
.
Gleichwohl
ist
Revision
Klägerin
Versäumnisurteil
Endurteil
unechtes
Versäumnisurteil
entscheiden
Grundlage
Berufungsgericht
festgestellten
Sachverhalts
unbegründet
erweist
vgl.
Urteil
10
.
Februar
.
Berufungsgericht
hat
Begründung
Entscheidung
Wesentlichen
ausgeführt
:
Beklagte
hafte
Mitglied
analog
§
quotal
Darlehensschuld
.
Haftungsquote
betrage
aber
Landgericht
angenommen
nur
.
Änderung
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Teilrechtsfähigkeit
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
könne
unbeschränkte
persönliche
Haftung
Gesellschafter
nur
individualvertragliche
Vereinbarung
Gläubiger
eingeschränkt
ausgeschlossen
werden
.
geschlossenen
fonds
sei
Gesellschaftern
ausnahmsweise
Berufung
Gesellschaftsvertrag
vereinbarte
Haftungsbeschränkung
Haftungsausschluss
möglich
Vertragspartner
Gesellschaft
erkennbar
war
.
vorliegenden
Fall
sei
Darlehensvertrag
13
.
April
entnehmen
Klägerin
Gesellschaftsvertrag
bekannt
gewesen
sei
.
müsse
geregelte
Haftungsbeschränkung
gelten
lassen
.
§
Gesellschaftsvertrages
genannten
Beträgen
ergebe
Gesellschaftsanteile
gezeichnet
werden
sollten
DM
DM
.
spreche
auch
Höhe
Darlehensrückzahlungsverpflichtung
DM
DM
.
Auch
Prospekt
würden
Anteile
je
DM
zugrunde
gelegt
.
habe
Klägerin
ausgehen
müssen
Gesellschafter
nur
Quote
Gesellschaftsanteil
hafteten
.
Ausführungen
enthielten
Hinweis
nur
gelten
solle
Anteile
gezeichnet
würden
.
werde
Prospekt
ausdrücklich
ausgeführt
Platzierungsgarantie
vorgesehen
sei
Garant
Fall
Anteile
gezeichnet
würden
fehlende
Kapital
aufbringe
Gesellschafter
vollen
Gesellschafterrechten
werde
.
Gerade
Angabe
konkreten
anteiligen
Darlehensrückzahlungsbetrages
habe
Klägerin
klarmachen
müssen
Haftung
einzelnen
Gesellschafters
Quote
gesamten
ursprünglichen
Darlehens
genannten
anteiligen
Darlehensbetrag
beschränkt
sei
abhänge
Anteile
tatsächlich
gezeichnet
würden
.
Quote
ergebe
unstreitigen
Kündigungssaldos
906.231,42
Betrag
.
II
.
Ausführungen
halten
rechtlicher
Überprüfung
stand
.
1
.
Anspruch
Rückzahlung
Darlehens
13
.
April
Berufungsgericht
Klägerin
Beklagten
analog
§
§
.
rechtskräftig
zugesprochen
hat
kann
Berufungsgericht
gegebenen
Begründung
Haftungsquote
beschränkt
werden
.
Berufungsgericht
herangezogenen
Rechtsprechungsgrundsätze
Urteil
21
.
Januar
ZR
2/00
.
Anlegergesellschafter
bereits
existierender
geschlossener
Immobilienfonds
Gesellschaften
bürgerlichen
Rechts
ausgestaltet
sind
auch
Urteilen
Bundesgerichtshofs
27
.
September
.
29
.
Januar
persönlichen
Haftung
Gesellschafter
abgeschlossene
Verträge
weiterhin
Gesellschaftsvertrag
vorgesehene
Haftungsbeschränkung
berufen
können
Vertragspartner
mindestens
erkennbar
war
sind
vorliegenden
Fall
anwendbar
.
Klägerin
nimmt
Beklagten
zitierten
Urteilen
geschlossenen
Vertrag
Darlehensvertrag
13
.
April
Anspruch
.
ergibt
Kündigungsschreiben
21
.
August
Geschäftsführerin
Schreiben
16
.
Februar
Beklagten
Zahlung
aufgefordert
hat
.
2
.
Darlehensvertrag
13
.
April
ist
auch
Prolongation
Vertrages
30
.
Dezember
Zusatzvereinbarung
12
.
September
Abschluss
neuen
Darlehensvertrages
anzusehen
.
Novation
lediglich
Prolongation
Darlehensvertrages
vorliegt
ist
Auslegungsfrage
grundsätzlich
Tatrichter
obliegt
Senat
Urteil
26
.
Oktober
XI
.
.
vorliegenden
Fall
kann
Revisionsgericht
Auslegung
selbst
vornehmen
Berufungsgericht
Auslegung
abgesehen
hat
weitere
Feststellungen
erforderlich
sind
vgl.
Urteil
6
.
Dezember
.
.
Darlehensvertrag
13
.
April
Darlehensvertrag
30
.
Dezember
Zusatzvereinbarung
12
.
September
Prolongation
Novation
darstellt
ergibt
unterschiedlichen
Nennbeträgen
unterschiedlichen
Zinssätzen
geänderten
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
zumindest
teilweise
unterschiedlichen
Verwendungszwecken
Umschuldung
Renovierung
.
.
Berufungsurteil
stellt
jedoch
anderen
Gründen
richtig
§
.
Klägerin
haben
Darlehensvertrag
13
.
April
Zusatz
"
haften
Gesellschafter
persönlich
teilschuldnerisch
Verhältnis
Gesellschaftsanteils
Gesellschaftskapital
"
Beschränkung
Haftung
Gesellschafter
auch
Beklagten
Quote
vereinbart
so
Berufungsgericht
Klage
Recht
nur
Höhe
Zinsen
stattgegeben
hat
.
1
.
Haftung
Gesellschafter
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
ausgestalteten
geschlossenen
Immobilienfonds
Darlehensverbindlichkeiten
kann
Vertrag
hensgeber
beschränkt
werden
Urteile
21
.
Januar
ZR
2/00
1
f.
8
.
Februar
ZR
.
.
Haftungsbeschränkung
haben
Vertragsparteien
Darlehensvertrag
13
.
April
genannten
Zusatz
vereinbart
.
Umfang
Haftungsbeschränkung
ist
Auslegung
Darlehensvertrages
ermitteln
Urteil
8
.
Februar
aaO
.
.
auch
insoweit
Berufungsgericht
Auslegung
abgesehen
hat
weitere
diesbezügliche
Feststellungen
treffen
sind
kann
Senat
auch
Auslegung
selbst
vornehmen
vgl.
Urteil
6
.
Dezember
.
.
Auslegung
ergibt
geht
Ergebnis
auch
Revision
Haftungsbeschränkung
ausdrücklich
Bezug
genommenen
Gesellschaftsvertrag
richtet
.
kann
Senat
selbständig
auslegen
.
.
vgl.
nur
Urteil
19
Juli
ZR
.
.
beträgt
Haftungsquote
.
wird
zwar
Gesellschaftsvertrag
ausdrücklich
genannt
.
ergibt
aber
eindeutig
§
genannten
Beträgen
.
Höhe
DM
einzelnen
Einlagen
DM
auch
Darlehen
Höhe
DM
Einlage
entfallende
anteilige
Darlehensrückzahlungsverpflichtung
DM
stehen
zueinander
jeweils
Verhältnis
.
Gesellschaftsvertrag
enthält
Anhaltspunkt
einzelne
Gesellschafter
höheren
Quote
haftet
Anleger
Gesellschaft
beitreten
.
Revision
beruft
Zusammenhang
Erfolg
Rechtsprechung
Urteile
7
.
April
ZR
8
.
Februar
ZR
.
solle
persönliche
Haftung
Gesellschafter
Kreditgeber
Gesellschaftsvermögen
-9-
zusätzlich
sichern
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
Gläubiger
gebundenes
Haftkapital
besitze
.
Leitbild
sei
vereinbaren
Gläubiger
selbst
dann
Ausfall
Gesellschafter
erfolgreich
Höhe
jeweils
entfallenden
Anspruch
nehme
.
Argumentation
greift
.
Gesellschaftsverträge
ausgestalteter
Immobilienfonds
sehen
typischerweise
dargelegt
auch
vorliegenden
Fall
Beschränkung
persönlichen
Haftung
Gesellschafter
.
Geschlossene
Immobilienfonds
sind
Kapitalanlagegesellschaften
Geschäftszweck
Errichtung
Erwerb
Verwaltung
Immobilienobjekte
Voraus
feststehenden
Investitionsvolumen
ausgerichtet
ist
.
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
einzelnen
Anleger
kaum
einzuschätzende
möglicherweise
wirtschaftlich
völlig
überfordernde
Haftungsrisiko
begrenzen
enthalten
Gesellschaftsverträge
geschlossener
Immobilienfonds
Rechtsform
Gesellschaften
bürgerlichen
Rechts
sind
üblicherweise
Haftungsbeschränkungen
Haftung
rechtsgeschäftlich
begründete
Verbindlichkeiten
Gesellschaft
Fondsvermögen
begrenzt
ist
Gesellschafter
nur
Anteil
Gesellschaftsvermögen
haften
Gesellschafter
nur
quotal
Geschäftsbeteiligung
entsprechenden
Anteil
haften
Urteil
21
.
Januar
ZR
2/00
1
.
Begnügt
Gläubiger
Streitfall
Klägerin
abweichend
gesetzlich
vorgesehenen
gesamtschuldnerischen
Haftung
Gesellschafter
quotaler
Haftung
"
Gesellschaftsvertrag
"
Anpassung
Haftung
abweichende
Beteiligungsverhältnisse
vorzusehen
muss
festhalten
lassen
.
Darlehensvertrag
13
.
April
nur
Gesellschaftsvertrag
auch
Verhältnis
Gesellschaftsanteils
Gesellschaftskapital
verwiesen
wird
rechtfertigt
andere
Beurteilung
.
Verweisung
ist
entnehmen
Gesellschaftsvertrag
vereinbarte
Haftungsquote
gelten
soll
.
Haftungsquote
dargelegt
Gesellschaftsvertrag
genau
bezifferten
Beträge
Gesellschaftskapitals
einzelnen
Einlagen
Gesamtdarlehens
einzelnen
Anteile
entfallenden
Darlehensrückzahlungsverpflichtung
ergibt
stellt
Obergrenze
Haftung
vgl.
Urteil
8
.
Februar
ZR
.
.
Klägerin
Abschluss
Darlehensvertrages
Kenntnis
tatsächlichen
Beteiligungsverhältnissen
hatten
ist
Auslegung
Darlehensvertrages
unerheblich
.
Kenntnis
Vertragspartner
Abschluss
Darlehensvertrags
ist
Berufungsgericht
festgestellt
Parteien
Tatsacheninstanzen
vorgetragen
worden
.
Auch
Revision
macht
geltend
führt
lediglich
entsprechenden
Kenntnis
Klägerin
gefolgert
werden
könnte
annähernd
Hälfte
Rückzahlungsanspruches
begeben
wollte
.
kommt
indes
dargelegt
bereits
unabhängig
etwaigen
Kenntnis
Klägerin
Haftungsquote
auszugehen
ist
.
unterstellte
Kenntnis
Vertragspartner
tatsächlichen
Beteiligungsverhältnissen
Zeitpunkt
Vertragsschlusses
würde
auch
anderen
Auslegung
Darlehensvertrags
führen
.
Klägerin
war
erkennbar
Haftung
einzelnen
Gesellschafter
Gesellschaftsvertrag
quotal
begrenzt
war
.
war
auch
erkennbar
sellschafter
Kapitalanleger
berechtigtes
Interesse
Haftungsbegrenzung
hatten
Höhe
genau
feststand
künftigen
Entwicklung
insbesondere
Anzahl
gezeichneten
Beteiligungen
abhing
.
Hintergrund
konnte
Darlehensvertrag
aufgenommene
Haftungsbegrenzung
nur
so
verstehen
Haftungsquote
Gesellschaftsvertrag
vereinbart
werden
sollte
.
Darlehensvertrag
enthält
ausreichenden
Anhaltspunkt
Haftungsquote
abweichend
Gesellschaftsvertrag
Anzahl
gezeichneten
Beteiligungen
abhängen
nur
teilweisen
Platzierung
höher
Gesellschaftsvertrag
sein
sollte
.
Fondsprospekt
vorgesehene
Platzierungsgarantie
können
Beurteilung
Haftungsquote
berücksichtigt
werden
.
Umfang
Haftungsbeschränkung
richtet
Darlehensvertrag
.
Rechtsverhältnis
Darlehensvertragsparteien
kommt
Fondsprospekt
grundsätzlich
Urteil
8
.
Februar
.
.
Fondsprospekt
wird
anders
Gesellschaftsvertrag
Darlehensvertrag
auch
Bezug
genommen
.
2
.
somit
maßgebliche
Haftungsquote
ist
offene
Restdarlehensschuld
906.231,42
anzuwenden
so
Berufungsgericht
zugesprochene
Betrag
ergibt
.
Revision
beruft
Begründung
weitergehenden
Forderung
Erfolg
Nennbetrag
Darlehens
30
.
Dezember
Höhe
DM
Teilbetrages
Darlehen
13
.
April
2006
.
Klägerin
macht
dargelegt
Ansprüche
Darlehensvertrag
30
.
Dezember
nur
Ansprüche
Darlehensvertrag
13
.
April
geltend
.
Ellenberger
Menges
Vorinstanzen
:
Entscheidung
10.12.2009
OLG
Zweibrücken
Entscheidung