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96 lines
850 B

BESCHLUSS
13
.
April
Rechtsstreit
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
13
.
April
beschlossen
:
Gehörsrüge
Beklagten
Senatsurteil
25
.
Januar
wird
Kosten
zurückgewiesen
Senat
Anspruch
rechtliches
Gehör
entscheidungserheblicher
Weise
verletzt
hat
321a
Abs.
Satz
Nr.
Abs.
Satz
.
Senat
hat
Entscheidung
Feststellungen
Annahmen
zugrunde
gelegt
Beklagte
Gelegenheit
hatte
Stellung
nehmen
.
Übrigen
verkennt
Beklagte
Senat
Berufungsgericht
festgestellte
Gebührenstruktur
Geschäftsbesorgungsvertrages
abgestellt
hat
Ausdruck
sittenwidrigen
Geschäftsmodells
Vermittlers
ist
.
Geschäftsmodell
hat
verwirklicht
selbst
Gebühren
gegebenenfalls
Einzelpunkten
voller
Übereinstimmung
Geschäftsbesorgungsvertrag
Klägern
gezahlt
worden
sind
.
Ellenberger
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
19.03.2009
I-6