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86 lines
647 B

BESCHLUSS
XI
27
.
September
Rechtsstreit
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
27
.
September
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Ellenberger
Prof.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Antragstellers
Beschluß
3
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
20
Juli
i.V.
Beschluß
11
.
August
wird
Kosten
unzulässig
verworfen
Rechtsbeschwerde
Beschlüssen
zugelassen
wurde
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Satz
.
.
ist
unzulässig
Rechtsbeschwerde
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwalt
gelegt
worden
ist
§
Abs.
.
Auch
außerordentliche
Beschwerde
"
greifbarer
Gesetzwid­
rigkeit
"
Verletzung
Verfahrensgrundrechten
ist
statthaft
vgl.
.
7
.
März
.
Ellenberger