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114 lines
888 B

BESCHLUSS
XI
20
.
April
Rechtsstreit
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
20
.
April
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Gegenvorstellung
Senatsbeschluss
3
.
März
auszulegende
sofortige
Beschwerde
Kläger
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Antrag
Kläger
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
war
abzulehnen
beabsichtigte
Rechtsbeschwerde
Darlegung
Zulässigkeitsvoraussetzungen
§
Abs.
Aussicht
Erfolg
hat
§
Satz
Abs.
Satz
.
Entscheidung
Berufungsgerichts
steht
Übereinstimmung
ständigen
Rechtsprechung
nur
Fall
begründeten
Gegenvorstellung
Wiedereinsetzungsfrist
erst
Zustellung
Entscheidung
Gegenvorstellung
beginnt
1
;
Beschlüsse
3
.
Dezember
ZR
26
.
September
20
.
Juni
VersR
.
steht
auch
Beschluss
IX
.
Zivilsenats
26
.
April
IX
ZB
f.
auch
Entscheidung
lag
Sache
begründete
Gegenvorstellung
zugrunde
.
Ellenberger
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung