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1838 lines
16 KiB

NAMEN
Patentnichtigkeitssache
Verkündet
:
26
Juli
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
26
Juli
Vorsitzenden
Richter
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Keukenschrijver
Richterin
Recht
erkannt
:
Berufung
Urteil
2
.
Senats
Bundespatentgerichts
6
.
April
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
eingetragene
Inhaberin
Wirkung
Bundesrepublik
erteilten
europäischen
Patents
Streitpatents
Inanspruchnahme
Unionspriorität
Voranmeldungen
15
.
27
.
März
14
.
März
angemeldet
worden
ist
.
englischer
Sprache
veröffentlichte
Streitpatent
betrifft
Filtereinheit
Entfernen
Leukozyten
umfaßt
Patentansprüche
;
Patentanspruch
lautet
deutschen
Übersetzung
Patentschrift
:
"
1
.
Filtereinheit
Entfernen
Leukozyten
Leukozyten
enthaltenden
Suspension
enthaltend
Behälter
mindestens
Einleitungs-Einrichtung
mindestens
Ableitungs-Einrichtung
8)
versehen
ist
Behälter
Hauptfilter
aufweist
Behälter
Form
Vliesstoffes
gepackt
ist
Fasern
durchschnittlichen
Durchmesser
weniger
umfaßt
Schüttdichte
g/cm³
hat
durchschnittliche
Abstand
benachbarten
Fasern
nachstehende
Gleichung
definiert
ist
beträgt
:
1
durchschnittliche
Abstand
benachbarten
Fasern
ist
durchschnittliche
Faserdurchmesser
ist
Dichte
Fasern
g/cm³
bedeutet
Schüttdichte
Filters
ist
Kreiskonstante
darstellt
.
"
englischen
Fassung
Patentanspruchs
unmittelbar
mittelbar
Patentanspruch
rückbezogenen
che
Fassung
Verfahrenssprache
deutschen
Übersetzung
wird
Patentschrift
verwiesen
.
Klägerin
hat
geltend
gemacht
Gegenstand
Patentanspruchs
Streitpatents
sei
Stand
Technik
patentfähig
zwar
neu
jedenfalls
beruhe
aber
erfinderischer
Tätigkeit
.
Beklagte
hat
Streitpatent
Aufnahme
zusätzlicher
Merkmale
Patentanspruch
verteidigt
.
Bundespatentgericht
hat
Streitpatent
nichtig
erklärt
.
beklagte
Patentinhaberin
verfolgt
Berufung
Antrag
Klageabweisung
Umfang
Streitpatent
Berufungsinstanz
verteidigt
.
soll
Patentanspruch
oben
Kursiv
gesetzte
Satzteil
folgende
Fassung
erhalten
:
"
Fasern
durchschnittlichen
Durchmesser
besteht
Schüttdichte
g/cm³
g/cm³
hat
"
Ende
Patentanspruchs
sollen
Worte
:
"
Fasern
Hauptfilters
Glasfasern
sind
"
angefügt
werden
.
Patentansprüche
sollen
so
gefaßten
Patentanspruch
zurückbeziehen
.
Hilfsweise
verteidigt
Beklagte
Streitpatent
Verwendungspatent
Entfernen
Leukozyten
Leukozyten
enthaltenen
Suspension
.
Klägerin
beantragt
Zurückweisung
Berufung
.
gerichtlicher
Sachverständiger
hat
Europäische
Patentamt
Art
.
schriftliches
Gutachten
erstellt
mündlichen
Verhandlung
Hauptprüfer
Europäischen
Patentamt
ergänzt
erläutert
worden
ist
.
Beklagte
hat
schriftliche
Gutachten
Professor
Dr.
.
Professor
.
vorgelegt
.
Klägerin
hat
schriftliches
Gutachten
Professor
Dr.
.
Dr.-Ing
.
überreicht
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Berufung
bleibt
Erfolg
.
Patentinhaberin
Streitpatent
ursprüngliche
Offenbarung
erteilte
Patent
gedeckter
Weise
nur
noch
beschränkt
weitere
Begrenzung
Schüttdichte
beanspruchten
Bereichs
Ausschluß
anderer
Bestandteile
genannten
Fasern
Vliesstoff
Ausschluß
Glasfasern
Fasern
Hauptfilter
verteidigt
ist
Patent
erfaßten
Teil
bereits
auch
Nichtigkeitsverfahren
zulässigen
Selbstbeschränkung
vgl.
.
;
f.
Spleißkammer
nichtig
erklären
.
gilt
auch
Patentansprüche
Patentanspruch
Fassung
erteilten
Patents
bezogen
haben
.
Zulässigkeit
Wirksamkeit
Selbstbeschränkung
steht
auch
Bereichsangabe
nämlich
Schüttdichte
Vliesstoffs
Weise
eingegrenzt
wurde
Beschreibung
Streitpatents
bevorzugt
genannten
Angabe
g/cm³
;
Beschreibung
S.
58
;
deutsche
Übersetzung
S.
2
.
Abs.
Untergrenze
verteidigt
g/cm³
abweicht
;
hier
erkennbarer
gegenteiliger
Anhaltspunkte
ist
nämlich
auszugehen
Fachmann
Grenzwerte
definierte
Bereiche
versteht
angegebenen
Grenzen
liegenden
Werte
erfaßt
sind
Nennung
Grenzwerte
somit
nur
vereinfachte
Schreibweise
auch
Zwischenwerte
darstellt
Crackkatalysator
;
Chrom-Nickel-Legierung
.
ergibt
Beschwerdesenaten
Europäischen
Patentamts
abstellt
Fachmann
nunmehr
beanspruchte
Lehre
"
Berücksichtigung
"
"
Kontextes
übrigen
Anmeldung
eingereichten
Fassung
ernsthaft
mögliche
praktische
Ausführungsart
beschriebenen
Erfindung
Betracht
zöge
Gegenteiliges
erwarten
würde
.
Int
.
Lichtquelle/LELAND
.
liegt
Fachmann
Hand
Bereichsangabe
Schüttdichte
jedenfalls
engere
Bereichseingrenzung
bevorzugten
Bereichs
praktische
Ausführungsart
Betracht
ziehen
.
bestehen
schließlich
auch
rechtlichen
Bedenken
Patentinhaberin
Beschränkung
Verfahrenssprache
Streitpatents
deutscher
Sprache
vorgenommen
hat
vgl.
Linsenschleifmaschine
;
;
.
Bogensegment
;
vgl.
auch
Rogge
.
II
.
Gegenstand
Hauptantrag
verteidigten
Patentanspruchs
ist
patentfähig
Art
.
§
Abs.
Nr.
.
V.m
.
Art
.
Abs.
Buchst
.
Art
.
.
1
.
Streitpatent
betrifft
Filtereinheit
Entfernen
Leukozyten
Leukozyten
enthaltenden
Suspension
.
Einleitend
verweist
Beschreibung
Streitpatents
neuerdings
Gesamtbluttransfusionen
häufig
Komponentenbluttransfusionen
angewandt
werden
nur
Patienten
benötigten
gewünschten
Blutbestandteile
übertragen
werden
Zweck
zuvor
benötigten
schädlichen
Komponenten
abgetrennt
werden
.
Insbesondere
seien
Erythrozytensuspensionen
Erythrozytentransfusion
hergestellt
werden
Leukozyten
entfernen
Histokompatibilitäts-Antigene
enthalten
könnten
.
Entfernen
Leukozyten
seien
typische
Verfahren
Zentrifugalverfahren
Sedimentationsverfahren
Filtrationsverfahren
bekannt
;
erstgenannten
böten
verschiedene
Nachteile
.
Filtrationsverfahren
Blut
Filter
geleitet
werde
Leukozyten
zurückhaltenden
Material
bestehe
besitze
Vorteil
Blut
leicht
hoher
Ausbeute
leukozytenarme
Suspensionen
erhalten
werden
könnten
.
bekannte
konventionelle
Leukozytenfiltervorrichtung
US-Patentschrift
gezeigt
sei
umfasse
Säule
gepackten
Masse
Fasern
mittleren
Durchmesser
µm
µm
Schüttdichte
g/cm³
;
sei
Lage
Leukozyten
leicht
hocheffizient
Erythrozytensuspension
abzutrennen
.
eigne
jedoch
Behandlung
nennenswerten
Blutmenge
.
2
.
soll
Streitpatent
Filtereinheit
Entfernen
Leukozyten
leukozytenhaltigen
Suspensionen
Blut
einfache
Operation
kurzen
Zeitspanne
bereitgestellt
werden
Leukozyten
sehr
weitgehend
erhöhter
Reinheit
"
entfernen
kann
.
-9-
3
.
gibt
Patentanspruch
Streitpatents
verteidigten
Fassung
Filtereinheit
Entfernen
Leukozyten
Leukozyten
enthaltenden
Suspension
folgenden
Merkmalen
Änderungen
erteilten
Fassung
Merkmalen
kursive
Schrift
erkennbar
gemacht
sind
:
Filtereinheit
enthält
Behälter
mindestens
Einleitungseinrichtung
mindestens
Ableitungsvorrichtung
Behälter
weist
Hauptfilter
Behälter
gepackt
ist
Vliesstoff
besteht
.
Vliesstoff
umfaßt
besteht
Fasern
durchschnittlichen
hat
Schüttdichte
g/cm³
g/cm³
durchschnittliche
Abstand
benachbarten
Fasern
beträgt
Patentanspruch
enthaltene
Gleichung
definiert
wird
;
Fasern
Hauptfilters
Glasfasern
sind
.
4
.
Merkmalen
Bemessung
Vliesstoffs
betreffen
sind
Beschreibung
Streitpatents
weitere
Erläuterungen
entnehmen
Beschreibung
S.
S.
Z.
;
deutschen
Übersetzung
S.
letzter
Abs.
S.
1
.
Abs.
.
Fall
Polyesterfasern
wird
Beziehung
mittleren
Durchmesser
Fasern
"
average
diameter
"
Schüttdichte
"
bulk
"
Filters
nachstehend
wiedergegebenen
Figur
dargestellt
:
Beschreibung
Streitpatents
führt
durchgezogenen
Linie
gestrichelten
Linie
umgebene
Gebiet
liefere
beschriebene
Beziehung
.
Figur
sei
Gleichung
definierte
mittlere
Abstand
benachbarten
Fasern
.
Geeignete
mittlere
Durchmesser
Dichten
verwendeten
Fasern
Schüttdichten
Vliesstoffs
sollten
Bereich
ausgewählt
werden
Gleichung
definierte
mittlere
Abstand
benachbarten
Fasern
betrage
.
Sei
Abstand
geringer
sei
Durchtritt
Erythrozyten
schwierig
sei
größer
müsse
Filter
sehr
groß
massig
wuchtig
gemacht
werden
Leukozyten
abzufangen
Beschreibung
S.
11
;
Übersetzung
S.
1
.
Abs.
.
.
Gegenstand
Patentanspruchs
verteidigten
Fassung
ist
neu
war
Veröffentlichung
europäischen
Patentanmeldung
Stand
Technik
Zeitpunkt
Anmeldung
Streitpatents
bekannt
.
1
.
Veröffentlichung
betrifft
adsorbierendes
Filter
.
Filter
ist
Faservlies
hergestellt
Faserdurchmesser
beträgt
Schüttdichte
g/cm³
g/cm³.
erfüllt
Merkmale
verteidigten
Patentanspruchs
.
Faserdicke
hat
Entgegenhaltung
zwingend
vorgesehene
Beschichtung
Fasern
Einfluß
liegt
unwidersprochenen
letztlich
überzeugenden
Darstellung
Klägerin
beauftragten
Privatgutachters
Dr.
Ångström-Bereich
.
Entgegenhaltung
vorgesehene
Beschichtung
funktionellen
polymeren
Substanz
Streitpatentschrift
Rede
ist
ist
auch
Herausfiltern
Leukozyten
Blut
geeignet
.
gilt
Privatgutachter
Parteien
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
mündlichen
Verhandlung
übereinstimmend
ausgeführt
haben
zwar
dort
genannten
Beschichtungen
jedenfalls
Beschichtungen
vgl.
S.
Z.
Übers
.
S.
2
.
Abs.
.
2
.
europäische
Patentanmeldung
Wert
ausdrücklich
anspricht
so
ergibt
zwangsläufig
Schrift
enthaltenen
Angaben
Faserdicke
Faserdichte
Schüttgewicht
.
Bundespatentgericht
hat
auch
gerichtliche
Sachverständige
Abstände
beispielsweise
errechnet
.
ergibt
Berechnung
Urteil
Bundespatentgerichts
ausgeführt
beanspruchten
Bereichs
liegt
.
Allerdings
gibt
Streitpatentschrift
Einschränkung
Bereichs
geeignete
mittlere
Durchmesser
Dichten
verwendenden
Fasern
geeignete
Schüttdichten
ausgewählt
werden
sollen
.
bedeutet
aber
gezielte
Auswahl
engen
Bereichs
genannten
Parameter
liegen
sollen
lediglich
Wegschneiden
Randbereichen
.
kommt
Fachmann
Entgegenhaltung
arbeitet
weiteres
einfache
Kontrollversuche
möglich
ist
praktisch
brauchbaren
Bereiche
Abstand
Schüttdichte
Faserdurchmesser
x
ermitteln
.
hat
auch
Bundespatentgericht
so
gesehen
Senat
stimmt
.
handelt
Patentanspruch
Streitpatents
angegebenen
Formel
Rechenregel
Bemessung
durchschnittlichen
Abstands
benachbarten
Fasern
Vliesstoffs
.
Regel
dient
nur
Definition
Streitpatent
geschützt
beanspruchten
hat
aber
hinausgehende
Bedeutung
Schutzumfang
.
Regel
gehört
selbst
Gegenstand
patentgemäßen
Lehre
vgl.
.
Tablettensprengmittel
.
IV
.
Beklagte
Hilfsantrag
Streitpatent
Verwendungspatent
Entfernen
Leukozyten
Leukozyten
enthaltenden
Suspension
verteidigt
so
beruht
Gegenstand
beanspruchten
Verwendungspatents
erfinderischer
Tätigkeit
ergab
Fachmann
naheliegender
Weise
Stand
Technik
.
1
.
Fachmann
sieht
Senat
Übereinstimmung
Ausführungen
Europäischen
Patentamt
erstatteten
Gutachten
Bundespatentgericht
Mediziningenieur
Verfahrenstechniker
Verfahrenschemiker
eingehende
Kenntnisse
praktische
Erfahrungen
Gebiet
Filtertechnologie
verfügt
nötige
medizinische
Fachwissen
Rahmen
Berufserfahrung
angeeignet
hat
.
2
.
Senat
geht
Parteien
Bundespatentgericht
Gutachten
Europäischen
Patentamts
deutschen
Patentschrift
nächstliegenden
Stand
Technik
handelt
Fachmann
bemüht
war
Filter
Entfernung
Leukozyten
Leukozyten
enthaltenden
Suspension
verbessern
Überlegungen
ausging
.
Entgegenhaltung
beschreibt
Filtereinheit
Filterbehälter
Merkmal
mindestens
Einführleitung
Ausführleitung
Merkmale
;
.
Sp
.
enthält
Fasermasse
dicht
gepackt
ist
Merkmal
.
geeignete
Materialien
werden
synthetische
Fasern
Acrylnitril-Polymerfasern
Polyesterfasern
halbsynthetische
natürliche
proteinhaltige
Fasern
angegeben
.
Sp
.
auch
Form
vliesartigen
Stoffes
vorliegen
können
.
Sp
.
.
Schrift
nennt
durchschnittlichen
Faserdurchmesser
.
liegt
Streitpatent
beanspruchte
Faserdurchmesser
gänzlich
Entgegenhaltung
angegebenen
Bereichs
;
Merkmal
ist
deutschen
Patentschrift
somit
erfüllt
.
Schüttdichte
beträgt
Entgegenhaltung
g/cm³
Sp
.
liegt
überwiegend
Merkmal
vorgesehenen
Bereichs
füllt
weitgehend
.
Faserabstand
betrifft
so
ist
Faserdicke
Schüttdichte
Faserdichte
gewählten
Materials
festgelegt
;
Ausführungen
oben
.
2
.
wird
Bezug
genommen
.
Faserstärke
entnimmt
Durchschnittsfachmann
Entgegenhaltung
prozentuale
Anteil
Fasern
zurückgehaltenen
Leukozytenkomponenten
so
größer
ist
je
kleiner
durchschnittliche
Faserdurchmesser
ist
Sp
.
Z.
.
Entgegenhaltung
weist
jedoch
Schwierigkeiten
rechnen
sei
durchschnittliche
Durchmesser
betrage
;
bestünden
Schüttdichte
eingefüllten
Fasern
gewünschten
Dichtebereichs
halten
Sp
.
Z.
.
Entgegenhaltung
zeigt
möglichst
großer
Anteil
zurückgehaltenen
Leukozyten
erreichen
läßt
je
kleiner
Faserdurchmesser
ist
.
gibt
zugleich
Verbesserung
herauszufilternden
Leukozytenrate
erreichen
ist
zeigt
schließlich
Lösung
Problem
besteht
.
3
.
Fachmann
ging
Leukozyten
so
weit
möglich
nur
sehr
großen
Anteil
größtmöglichen
A
nteil
Leukozyten
enthaltenden
Suspension
entfernen
sah
gerichtliche
Sachverständige
mündlichen
Verhandlung
überzeugend
ausgeführt
hat
naheliegende
Lösung
genannten
Parameter
verändern
.
ließ
abhalten
auch
Faserdicke
µm
unterschreiten
.
entnahm
Entgegenhaltung
generell
Vorteil
war
kleinere
Faserdurchmesser
wählen
allerdings
Schwierigkeiten
führte
Fall
lösen
mußte
.
Umständen
kann
erfinderische
Leistung
Auswahl
Betracht
kommenden
Lösungen
gesehen
werden
.
kommt
Entgegenhaltung
genannten
Parameter
Fachmann
zunächst
verändert
hätte
Verbesserung
herauszufilternden
Leukozytenrate
gelangen
.
Erfahrungssatz
nur
Lösungsalternative
Fachmann
voraussichtlich
zunächst
ausprobieren
würde
naheliegend
ist
gibt
Sen
.
.
Zerstäubervorrichtung
.
Bausch
S.
.
Prüfte
aber
Fachmann
Weg
Entgegenhaltung
genannten
Faserdurchmesser
unterschreiten
so
erfuhr
ebenfalls
Entgegenhaltung
dann
hinreichend
stabiles
Filtermaterial
verwenden
mußte
.
Fachmann
kannte
allgemein
Vliese
Filtermaterial
bereits
erörterten
Entgegenhaltung
auch
europäischen
Patentanmeldung
deutschen
Auslegeschrift
.
Entgegenhaltung
beschreibt
zwar
Filter
anderen
Verwendungszweck
bestimmt
ist
.
gerichtliche
Sachverständige
hat
jedoch
überzeugend
dargestellt
Fachmann
stabilerem
termaterial
suchte
auch
Filter
Betracht
zog
Zwecken
Einsatz
gelangen
Filter
Beschreibung
auch
medizinischen
Bereich
Atemschutzmasken
Anwendung
finden
kann
.
Sp
.
7
;
Übers
.
S.
letzter
Abs.
.
Gerade
Entgegenhaltung
hebt
besonders
Filter
hergestellt
sind
.
Hinweis
Verwendung
vliesartiger
Stoffe
findet
Fachmann
auch
Entgegenhaltung
selbst
Verbesserungsbemühungen
ausgeht
dort
Sp
.
ausdrücklich
Verwendung
vliesartigen
Stoffen
Filtermasse
Rede
ist
.
Fachmann
fand
Entgegenhaltung
Angabe
möglichst
kleiner
Faserdurchmesser
Steigerung
Rate
herauszufilternden
Leukozyten
vorteilhaft
sei
Angabe
Schwierigkeiten
geringeren
dort
beschriebenen
Faserdurchmessern
erwarten
waren
Ansatz
vliesartige
Stoffe
Polyesterfasern
verwenden
.
4
.
naheliegende
Ergebnis
bereits
Entgegenhaltung
gefunden
wurde
beruht
Überzeugung
Senats
anderen
Ansatz
Schrift
bestand
Leukozyten
gewinnen
.
Beschreibung
bezeichnet
Aufgabe
Erfindung
Filtereinheit
Verfügung
stellen
wirksamere
Abtrennung
Leukozyten
Lymphozyten
leukozytenhaltigen
Suspensionen
Weise
ermöglicht
Leukozytenkomponenten
besserer
Ausbeute
Reinheit
bisher
gewonnen
werden
könnten
Beschr
.
Sp
.
.
andere
Ansatz
Streitpatentschrift
besteht
möglichst
schädlich
erkannten
Komponenten
auch
möglichst
Leukozyten
Blut
entfernen
Blut
erhalten
so
leukozytenarm
möglich
ist
.
halb
stellte
hier
mehr
noch
Entgegenhaltung
ging
Leukozyten
gewinnen
Ziel
möglichst
vollständige
Entfernung
Leukozyten
anzustreben
.
Vollständigkeit
Vermeidung
bestimmter
Bestandteile
hier
Leukozyten
hat
anderes
Gewicht
Vollständigkeit
Gewinnung
gleichen
Bestandteile
.
5
.
Fachmann
ließ
Überzeugung
Senats
auch
andere
Schwierigkeiten
geeignetes
Vliesmaterial
finden
Lösungsweg
Faserdurchmesser
verringern
abhalten
.
Schwierigkeit
auch
andere
Blutbestandteile
namentlich
Erythrozyten
herauszufiltern
war
Optimierungsproblem
Einstellung
Faserdurchmessers
lösen
konnte
.
Auch
Entgegenhaltung
vorgesehene
Beschichtung
Erreichung
Adsorptionsfähigkeit
Filtermaterials
war
Schwierigkeit
.
Fachmann
Adsorptionsfähigkeit
abhalten
ließ
zeigt
deutsche
Offenlegungsschrift
insofern
auch
dort
Vliesfasern
beschichtet
werden
;
war
Ausführungsform
bekannt
Vliesfilter
Zwecke
Abtrennung
Leukozyten
beschichtet
wurden
.
6
.
Schließlich
ist
Umstand
Filter
Strei
tpatentschrift
nur
höhere
Rate
herauszufilternden
Leukozyten
erreichen
läßt
zugleich
erhebliche
Steigerung
Durchlaufgeschwindigkeit
zwar
Gesichtspunkt
Prüfung
erfinderische
Tätigkeit
vorliegt
Gesamtwürdigung
einzubeziehen
ist
.
elastische
Bandage
.
Nähe
Fachmann
Verfügung
stehenden
Standes
Technik
Lehre
Streitpatents
kann
jedoch
hier
allein
Gesichtspunkt
Schluß
erfinderische
Leistung
gezogen
werden
.
genügt
Vorteil
rechnen
war
anderen
jedoch
.
V.
eigenständiger
erfinderischer
Gehalt
Unteransprüchen
Schutz
gestellten
Gegenstände
ist
ersichtlich
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
PatG
Art
.
2
.
PatGÄndG
weiter
anwendbaren
Fassung
Bekanntmachung
16
.
Dezember
Verbindung
§
.
Rogge
Richter
Bundesgerichtshof
Keukenschrijver
ist
Urlaubs
verhindert
unterschreiben
.
Rogge