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1.8 KiB

BESCHLUSS
5
Juli
Patentnichtigkeitssache
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
5
Juli
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Richterin
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Streitwertbegünstigungsantrag
Beklagten
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Beklagte
ist
Erhebung
Patentgericht
abgewiesenen
Nichtigkeitsklage
eingetragener
Inhaber
deutschen
Patents
Streitpatents
gewesen
.
Streitpatent
ist
30
.
Oktober
Patentregister
.
umgeschrieben
worden
erklärt
hat
Verfahren
eintreten
wollen
.
Angaben
ist
Beklagte
Gesellschaftern
jetzigen
Patentinhaberin
.
Beklagte
gibt
weiter
weitere
Gesellschafter
künftigen
Verwertung
Streitpatents
erzielten
Einnahmen
beteiligt
sei
Gegenzug
Rechtsverteidigung
Nichtigkeitsklage
finanziell
unterstütze
.
Beklagte
hat
Darlegung
persönlichen
Vermögensverhältnisse
beantragt
Streitwert
Gunsten
gemäß
PatG
herabzusetzen
.
II
.
Antrag
ist
unbegründet
.
Beklagte
hat
glaubhaft
gemacht
wirtschaftliche
Lage
Belastung
Prozesskosten
vollen
Streitwert
heblich
gefährdet
würde
.
eigenen
Angaben
ist
Gründung
jetzigen
Patentinhaberin
Übertragung
Streitpatents
erfolgt
Beklagten
Mittel
Verteidigung
Streitpatents
Verfügung
stellen
.
Umständen
ist
erkennen
glaubhaft
gemacht
gegebenenfalls
Umfang
Belastung
Beklagten
vollen
Streitwert
berechneten
Prozesskosten
Verhältnis
Bundeskasse
eigenen
Prozessbevollmächtigten
gegebenenfalls
Klägerin
tatsächlich
erhebliche
Gefährdung
wirtschaftlichen
Lage
Beklagten
eintreten
würde
.
Höhe
sonstigen
Einkünfte
Vermögens
kommt
ebenso
Frage
Umstands
Beklagte
Streitpatent
Interesse
jetzigen
Patentinhaberin
verteidigt
auch
wirtschaftliche
Verhältnisse
umfassend
berücksichtigen
wären
vgl.
Senat
Beschluss
20
.
Januar
juris
Schulte-Kartei
Nr.
8)
.
Meier-Beck
Keukenschrijver
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung
19.03.2009