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13 KiB

NAMEN
Verkündet
:
28
.
August
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Patentnichtigkeitssache
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
28
.
August
Richter
Dr.
Richterinnen
Schuster
Dr.
Recht
erkannt
:
Berufung
28
November
verkündete
Urteil
5
.
Senats
Bundespatentgerichts
wird
Kosten
Klägerin
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
Inhaberin
europäischen
Patents
Streitpatents
19
.
September
angemeldet
wurde
Verfahrenssprache
Deutsch
ist
.
Streitpatent
umfasst
Patentansprüche
Patentansprüche
folgenden
Wortlaut
haben
:
"
1
.
Verfahren
Herstellung
zumindest
teilweise
ausgekleideten
Maschinenteilen
Mineralguss
flüssigen
Zustand
wenigstens
Teil
Gießform
dienendes
Gehäuseelement
Maschinenteils
gegossen
wird
so
Mineralguss
Aushärtung
Innenkontur
Gehäuseelementes
angepasstes
Auskleidungselement
bildet
gekennzeichnet
Innenflächen
Gehäuseelements
Ausgießen
Trennmittel
behandelt
werden
.
11
.
wenigstens
Laufrad
wenigstens
Laufrad
aufnehmenden
Laufradkammer
zumindest
teilweise
Auskleidungselementen
ausgekleidet
ist
Auskleidungselemente
metallischen
Mantelgehäuse
umschlossen
sind
wenigstens
Mantelgehäuseteilen
besteht
Auskleidungselemente
vergossen
sind
gekennzeichnet
Außenflächen
Auskleidungselemente
Innenflächen
Mantelgehäuseteile
Trennmittel
ausgefüllter
Spalt
besteht
.
"
Patentansprüche
sind
Patentanspruch
unmittelbar
mittelbar
rückbezogen
.
Klägerin
hat
geltend
gemacht
Gegenstand
Patentansprüche
sei
patentfähig
.
Beklagte
hat
Streitpatent
erteilten
Fassung
Hilfsanträgen
verteidigt
.
Patentgericht
hat
Nichtigkeitsklage
abgewiesen
.
richtet
Berufung
Klägerin
beantragt
Urteil
Patentgerichts
aufzuheben
Streitpatent
nichtig
erklären
.
Beklagte
beantragt
Berufung
zurückzuweisen
verteidigt
Streitpatent
hilfsweise
erstinstanzlich
gestellten
Hilfsanträgen
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Berufung
Klägerin
bleibt
Sache
Erfolg
.
Streitpatent
betrifft
Verfahren
Herstellung
zumindest
teilweise
ausgekleideten
Maschinenteilen
Kreiselpumpe
Laufradkammer
zumindest
teilweise
Auskleidungselementen
ausgekleidet
ist
.
Angaben
Streitpatentschrift
ist
deutschen
brauchsmuster
Anlage
Kreiselpumpe
bekannt
Mantelgehäuse
selbst
Teil
Gießform
genutzt
Mineralguss
ausgegossen
wird
.
weiter
erläutert
wird
hat
zwar
Vorteil
Guss
gebildeten
Auskleidungselemente
Pumpengehäuses
Gehäuseteil
verbleiben
können
.
.
bestehe
aber
auch
Nachteil
Aushärten
Reaktionsschwund
komme
so
fest
metallischen
Mantelgehäuse
verbundene
Mineralgusskörper
geringen
Zugfestigkeit
Risse
bekommen
könne
.
unter
Wärmezufuhr
aushärtenden
Bindemitteln
gebe
Problem
großen
Abmessungen
Mantelgehäuses
Mineralgusskörpers
unterschiedlichen
Wärmeleitfähigkeit
thermischen
Ausdehnungskoeffizienten
Beschädigungen
Abkühlung
auftreten
können
.
.
Angaben
Streitpatentschrift
liegt
Erfindung
lem
"
Aufgabe
"
zugrunde
Verfahren
insbesondere
Herstellung
Pumpengehäuse
Kreiselpumpen
schaffen
bestehenden
Auskleidungselemente
möglichst
exakt
Kontur
gehäuses
angepasst
sind
Mineralgusskörper
unterschiedlicher
Wärmeausdehnung
beschädigt
wird
.
.
soll
Patentanspruch
folgendes
Verfahren
erreicht
:
1
.
Verfahren
Herstellung
zumindest
teilweise
ausgekleideten
Maschinenteilen
Mineralguss
flüssigen
Zustand
wenigstens
Teil
Gießform
dienendes
Gehäuseelement
Maschinenteils
gegossen
wird
so
Mineralguss
Aushärtung
Innenkontur
Gehäuseelementes
angepasstes
Auskleidungselement
bildet
1.3
Innenflächen
Gehäuseelementes
Ausgießen
Trennmittel
behandelt
werden
.
Patentanspruch
ist
Kreiselpumpe
folgenden
Merkmalen
geschützt
:
11
.
Kreiselpumpe
wenigstens
Laufrad
wenigstens
Laufrad
aufnehmenden
Laufradkammer
Laufradkammer
ist
zumindest
teilweise
Auskleidungselementen
ausgekleidet
11.2
Auskleidungselemente
metallischen
Mantelgehäuse
umschlossen
sind
11.3
Mantelgehäuse
besteht
wenigstens
Mantelgehäuseteilen
Auskleidungselemente
vergossen
sind
Außenflächen
Auskleidungselemente
Innenflächen
Mantelgehäuseteile
Trennmittel
ausgefüllter
Spalt
besteht
.
weitgehender
Übereinstimmung
Patentgericht
ist
Hinblick
Patentanspruch
Ingenieur
Fachrichtung
Maschinenbau
anzusehen
über
entsprechenden
Herstellern
Zulieferern
erworbene
Erfahrungen
Gebiet
Herstellung
mit
ausgekleideten
Maschinenteilen
verfügt
Mineralgussauskleidung
bereits
selbst
entsprechende
Kenntnisse
Erfahrungen
erlangt
hat
Ingenieur
Fachrichtung
Maschinenbau
Rate
zieht
Unternehmen
Entwicklung
Produktion
Reaktionsharzsystemen
Anwendungstechnologie
kundenspezifischen
Auftragsentwicklung
befasst
ist
.
Hinblick
Patentanspruch
hat
gleiche
Anforderungsprofil
allerdings
Besonderheit
auch
Erfahrungen
speziell
Gebiet
Herstellung
Kreiselpumpen
verfügt
.
II
.
Patentgericht
hat
Entscheidung
Wesentlichen
folgt
begründet
:
1
.
Trennmitteln
verstehe
Fachmann
hier
allgemein
feste
flüssige
Stoffe
Adhäsionskräfte
aneinander
grenzenden
Oberflächen
verringerten
h.
Verkleben
verhinderten
Oberflächen
leicht
trennbaren
Film
bildeten
.
Trennmittel
würden
bekanntlich
Form
Dispersionen
Pasten
Pulvern
permanenten
meist
eingebrannten
Trennungsmittel-Filmen
angewendet
.
erfindungsgemäße
Verwendung
Trennmittels
bestehe
feste
Verbindung
Gehäuseelement
so
Zerstörungen
Mineralgusskörpers
Temperaturunterschieden
Elementen
kommen
könne
.
2
.
Verfahren
Patentanspruch
beruhe
erfinderischen
Tätigkeit
.
sei
Verfahren
bekannt
Mantelgehäuseteil
Kreiselpumpe
Teil
Gießform
benutzt
vergossen
werde
.
Guss
verbleibe
unlösbar
Form
so
ausgegossene
Mantelgehäuse
direkt
Bildung
Kreiselpumpe
verwendet
werden
könne
Entformen
entfalle
.
Innenflächen
Gehäuseelements
Ausgießen
Trennmittel
behandeln
werde
offenbart
.
werde
Fachmann
auch
deutsche
Offenlegungsschrift
angeregt
.
Entgegenhaltung
offenbare
sichere
Befestigung
langgestreckten
Metallzarge
hergestellten
Rinnenkörper
Eingießens
.
Oberfläche
Metallzarge
werde
Eingießen
Mineralguss
Trennmittel
versehen
.
könnten
Aushärten
Schrumpfen
-9-
gusses
Ausnahme
formschlüssiger
Verbindungen
Bereich
Zungen
schrumpfbedingte
Hohlräume
definiert
entstehen
Verformungen
vermieden
würden
.
Unterschied
Verfahrensanspruch
Streitpatents
werde
jedoch
Maschinenteil
hergestellt
Teil
Entwässerungsrinne
.
Metallzarge
diene
auch
Teil
Gießform
.
Vielmehr
sei
auszugehen
Metallzarge
Eingießens
Mineralgusses
Gussform
stabilisiert
gehalten
werden
müsse
Gießvorgang
Position
verbleibe
Befestigung
Gießform
geschehen
könne
.
Rinnenkörper
umfasse
erheblich
größeren
Bereich
Metallzarge
so
erfindungsgemäß
vorgesehen
ausgekleidet
sein
könne
.
Mineralguss
bilde
auch
Innenkontur
Metallzarge
angepasstes
Auskleidungselement
würden
verschiedenen
Stellen
umfangreiche
Hohlräume
geschaffen
.
habe
Fachmann
abgehalten
einzelne
Merkmale
Herstellung
Kreiselpumpe
übertragen
Unterschied
Entwässerungsrinnen
völlig
anderen
dynamischen
thermischen
Belastungen
komme
.
anderen
Entgegenhaltungen
lägen
Lehre
Patentanspruch
noch
weiter
.
3
.
Kreiselpumpe
Patentanspruch
beruhe
ebenfalls
erfinderischer
Tätigkeit
.
sei
Kreiselpumpe
Laufrad
Laufrad
aufnehmenden
Laufradkammer
bekannt
.
Laufradkammer
sei
Auskleidungsteilen
A1
A2
versehen
metallischen
Mantelgehäuse
umschlossen
würden
.
Mantelgehäuse
bestehe
Teilen
7
Auskleidungsteile
A1
vergossen
seien
.
Auskleidungsteile
seien
dazugehörigen
Gehäuseteilen
dauerhaft
verbunden
feste
Verbindung
wesentlicher
Gedanke
beschrieben
sei
.
sei
zwar
Verwendung
Trennmittels
angesprochen
.
diene
jedoch
lediglich
Schrumpfprozess
Mineralgusses
Länge
Rinnenkörpers
glatten
Innenseite
Zargenoberfläche
ermöglichen
so
Hohlräume
ausbilden
könnten
.
Hohlräume
seien
jedoch
Trennmittel
ausgefüllt
.
kämen
bereits
Patentanspruch
genannten
Unterschiede
.
.
Ausführungen
Patentgerichts
halten
Angriffen
Berufung
.
1
.
Sicht
zuständigen
Fachmanns
ist
Heranziehung
auch
Beschreibung
Zeichnungen
Streitpatents
Trennmittel
Innenflächen
Gehäuseelementes
Ausgießen
Verfahrensanspruch
behandelt
werden
sollen
Mittel
verstehen
geeignet
ist
Gehäuseelement
Auskleidungselement
Spalt
erzeugen
Temperaturunterschiede
Ausgießen
hervorgerufene
unterschiedliche
Wärmeausdehnung
aufnehmen
kann
so
mehr
Zerstörungen
Mineralgusskörpers
kommen
kann
.
8)
.
ist
unerheblich
etwaige
Temperaturunterschiede
hervorgerufene
unterschiedliche
Wärmeausdehnung
Trennmittelschicht
Auskleidungselement
entstandenen
Spalt
Trennmittelschicht
Spalt
befindet
aufgenommen
wird
.
.
Entsprechendes
gilt
Patentanspruch
ausdrücklich
vorgesehen
ist
Außenflächen
Auskleidungselemente
Innenflächen
Mantelgehäuseteile
Kreiselpumpe
Trennmittel
ausgefüllter
Spalt
besteht
vgl.
auch
.
.
Hinweise
Beklagten
andere
Passagen
Beschreibung
geben
abweichenden
Verständnis
Trennmittels
Anlass
.
Absatz
ausgeführt
ist
Verwendung
vollflächige
Anpassung
Mineralgusses
Innenkontur
Gehäuseelements
Gießvorgang
sicherstellen
soll
Nachbearbeitung
Innenkontur
Gehäuseelements
großflächige
Kraftübertragung
Auskleidungselement
Außengehäuse
gewährleistet
ist
entspricht
anderer
Stelle
Beschreibung
dargelegten
Problemstellung
Streitpatent
widmen
will
vgl.
oben
2
.
Absatz
.
Folge
vorteilhaften
Ausgestaltung
Ausführungsform
Verfahrens
sein
soll
Auskleidungselemente
innen
Mantelgehäuseteile
gepresst
werden
gute
Kraftübertragung
Fördermedium
Außengehäuse
gewährleistet
werde
ist
ersichtlich
Merkmale
abweichenden
Sinngehalt
erhalten
sollen
.
2
.
Übereinstimmung
Patentgericht
ist
auszugehen
Fachmann
Verfahren
Herstellung
ausgekleideten
Mantelgehäuses
Kreiselpumpe
ausgekleideten
Maschinenteils
Merkmalen
Patentanspruchs
entnehmen
konnte
S.
.
;
Schutzanspruch
1
;
Figur
.
Innenflächen
Gehäuseelements
Ausgießen
Trennmittel
behandeln
wurde
jedoch
offenbart
fand
Anregung
.
Vielmehr
soll
rungsgehalt
Entgegenhaltung
Mantelgehäuse
Gießform
benutzt
Mineralguss
vergossen
werden
so
noch
ausgehärtete
ganzflächig
inneren
Oberfläche
Mantelgehäuses
anlegen
könne
Probleme
lokaler
Kraftübertragung
vermieden
würden
auch
besondere
Bearbeitung
Innenseite
Mantelgehäuses
mehr
erforderlich
sei
vgl.
S.
.
.
3
.
Vorbringen
Berufung
wurde
Fachmann
Behandlung
Innenflächen
Gehäuseelements
Ausgießen
Trennmittel
auch
veranlasst
.
Entgegenhaltung
nachfolgend
wiedergegebenen
Figuren
stammen
betrifft
Bauteil
Körper
insbesondere
Rinnenkörper
Wesentlichen
Querschnitt
aufweist
Oberseite
Metallformteilzarge
angeordnet
ist
.
unterscheidet
bereits
Ausgangspunkt
Maschinenteil
dynamischer
Beanspruchung
ausgekleidetes
Mantelgehäuse
Bauteil
Entwässerungsrinne
hergestellt
werden
soll
.
Konkret
geht
Metallformteilzarge
möglichst
sicher
Mineralgusskörper
Entwässerungsrinne
Eingießen
befestigen
Zarge
Rückschrumpfen
Mineralgussmaterials
verformt
Rissbildung
Rinnenkörper
kommt
Sp
.
Z.
.
.
.
Insoweit
wird
formschlüssige
Verbindung
Rinnenkörper
Zarge
lediglich
Bereich
Zungen
vorgeschlagen
übrigen
Grenzbereich
Rinnenkörper
Zarge
Hohlraum
verformungsfreies
Rückschrumpfen
Rinnenkörpermaterials
ermöglichen
soll
Sp
.
.
;
Sp
.
.
;
Sp
.
.
;
Anspruch
;
Figur
Oberfläche
Zarge
Eingießen
Trennmittel
versehen
werden
kann
Sp
.
.
;
Sp
.
.
;
Anspruch
.
ist
erklärte
Ziel
Mantelgehäuse
Kreiselpumpe
Mineralguss
auszukleiden
möglichst
optimale
Anpassung
Auskleidungselements
innere
Kontur
Mantelgehäuses
möglichst
großflächige
Kraftübertragung
Auskleidungselement
Mantelgehäuse
erreichen
S.
.
.
geht
auch
Patentgericht
bereits
zutreffend
hervorgehoben
hat
ganz
andere
dynamische
thermische
Belastungen
Befestigung
Metallformzarge
Rinnenkörper
Mineralgussmaterial
Fall
ist
Steg
Zarge
Auflagefläche
beispielsweise
Abdeckrost
dienen
soll
vgl.
Sp
.
.
.
Hinblick
unterschiedlichen
technischen
Zusammenhänge
hatte
Fachmann
Prioritätszeitpunkt
Streitpatents
Anlass
konkret
Befestigung
Metallformzarge
Rinnenkörper
Vermeidung
Verformungen
Zerstörungen
Zarge
Rückschrumpfens
Gussmaterials
vorgeschlagenen
Maßnahmen
offenbarte
Verfahren
Herstellung
ausgekleideten
Mantelgehäuses
Kreiselpumpe
übertragen
.
Auch
weiteren
Beklagten
vorgelegten
Entgegenhaltungen
konnte
Fachmann
Anregung
entnehmen
bekannten
Herstellungsverfahren
Innenflächen
Gehäuseelements
Ausgießen
Trennmittel
behandeln
Patentgericht
bereits
zutreffend
Einzelnen
erläutert
hat
verwiesen
wird
.
4
.
Entsprechend
vorstehenden
Ausführungen
gab
Fachmann
auch
Anregung
Außenflächen
Mineralgusses
Innenflächen
Mantelgehäuses
bekannten
Kreiselpumpe
Trennmittel
ausgefüllten
Spalt
vorzusehen
so
Patentanspruch
Streitpatents
enthalten
ist
.
5
.
GmbH
Behauptungen
Klägerin
Anmeldetag
Streitpatents
ausgeübte
Verfahren
Herstellung
Maschinenteilen
vgl.
Anlage
nimmt
Verfahren
Patentanspruch
Kreiselpumpe
Patentanspruch
auch
neuheitsschädlich
vorweg
.
Selbst
Vorbringen
Klägerin
Ausgießen
Zwischenschicht
bestehend
Polymergussmasse
Siliciumkarbidfeinanteilen
anschließend
Klebeschicht
Pinsel
aufgetragen
worden
sein
sollte
ist
dargetan
Trennmittel
Sinne
Merkmal
handelt
geeignet
ist
Auskleidungselement
Spalt
erzeugen
geeignet
ist
Temperaturunterschiede
hervorgerufenen
unterschiedlichen
Wärmeausdehnungen
Gussmaterials
derart
aufzunehmen
Zerstörungen
Mineralgusskörpers
kommen
kann
.
IV
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
Satz
PatG
Verbindung
§
§
.
Schuster
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung
EP