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660 lines
5.8 KiB

NAMEN
Verkündet
:
25
.
Mai
Justizhauptsekretär
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
25
.
Mai
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Keukenschrijver
Richterin
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägers
wird
15
.
März
verkündete
Urteil
19
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
aufgehoben
.
Sache
wird
anderweitigen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
verlangt
Klage
Beklagten
Tierarzt
Schadensersatz
Beklagte
Kauf
Hengstes
"
"
fehlerhaft
beraten
habe
.
Kläger
Tier
zunächst
anderweitig
hatte
untersuchen
lassen
stellte
4
.
Juni
Beklagten
tierärztlicher
Praxis
Untersuchung
.
Pferd
zeigte
Gangunreinheit
.
Untersuchung
erstellte
Beklagte
Protokoll
.
Untersuchung
fand
Telefongespräch
Parteien
Inhalt
streiten
.
Kläger
stützt
Klage
Beklagte
erteilten
Auftrag
Kläger
Grundlage
zuvor
vorzunehmenden
Untersuchung
mitzuteilen
Bedenken
Erwerb
Tieres
Zwecke
Springsports
bestünden
schuldhaft
fehlerhaft
durchgeführt
habe
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufung
blieb
Erfolg
.
Berufungsurteil
enthält
Tatbestand
.
Berufungsgericht
hat
Wert
Beschwer
Berufungsurteil
DM
festgesetzt
.
Kläger
Urteil
Berufungsgerichts
Revision
eingelegt
gleichzeitig
Streitwertbeschwerde
erhoben
hatte
ist
Beschluß
.
Zivilsenats
Bundesgerichtshofs
Wert
Beschwer
Beklagten
DM
festgesetzt
worden
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Revision
hat
Erfolg
.
führt
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
Zurückverweisung
Sache
anderweiter
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revision
Berufungsgericht
.
Berufungsverfahren
unterlag
1
.
Januar
geltenden
Recht
§
Nr.
.
Rüge
Revision
gänzliche
Fehlen
Tatbestands
verletze
Abs.
.
greift
.
1
.
ständigen
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
ist
Berufungsurteil
grundsätzlich
aufzuheben
Tatbestand
enthält
f.
.
.
Urteil
kann
Regel
entnommen
werden
Streitstoff
Berufungsgericht
Entscheidung
zugrunde
gelegt
hat
so
abschließenden
Überprüfung
Revisionsinstanz
zugänglich
ist
.
Aufzuheben
ist
Entscheidung
auch
dann
Sicht
Berufungsgerichts
Urteilstatbestand
entbehrlich
erschien
Urteil
Überschreitung
Beschwersumme
DM
revisibel
hielt
.
Aufhebung
kann
ausnahmsweise
abgesehen
werden
Ziel
Anwendung
Rechts
festgestellten
Sachverhalt
nachzuprüfen
Einzelfall
erreicht
werden
kann
Streitstand
Entscheidungsgründen
Beurteilung
aufgeworfenen
Rechtsfrage
ausreichenden
Umfang
ergibt
vgl.
.
3121
;
Urt
.
jeweils
m.w
.
.
2
.
Ausnahmefall
liegt
hier
.
Entscheidungsgründen
Berufungsurteils
läßt
ausreichendes
Bild
Sachund
gewinnen
Berufungsgericht
Entscheidung
zugrunde
gelegt
hat
.
Berufungsgericht
führt
Begründung
Entscheidung
Kläger
stehe
schon
Schadensersatzanspruch
entgangenen
Nutzung
Pferdes
ersatzfähigen
Vermögensschaden
erlitten
habe
.
Ersatz
Behandlungskosten
Pferd
könne
Kläger
beanspruchen
Beklagten
Pflichtverletzung
vorwerfbar
sei
.
Beklagte
habe
Richtigkeit
Untersuchungsergebnisses
einstehen
wollen
.
Kläger
habe
auch
dargelegt
Beklagten
voraussehbar
gewesen
sei
Untersuchungsbericht
diagnostizierte
Befund
halbes
Jahr
später
eingetretenen
Folgen
habe
führen
können
.
Kläger
habe
Umstands
Pferd
noch
halbes
Jahr
habe
eingesetzt
werden
können
nähere
Umstände
darlegen
müssen
Schluß
zuließen
eingetretene
Verschlechterung
Beklagten
vorhersehbar
gewesen
sei
.
Ausführungen
läßt
entnehmen
Kläger
Beklagten
einzelnen
schuldhafte
Pflichtverletzung
anlastet
auch
Berufungsgericht
Vortrag
gebotenen
Prüfung
unterzogen
hat
;
revisionsrechtliche
Kontrolle
erweist
möglich
.
läßt
Urteil
schon
entnehmen
Vertrag
geschuldete
Leistung
Beklagten
bestanden
haben
soll
.
gebotene
Auslegung
schriftlichen
Vertrages
Berücksichtigung
beiderseitigen
Interessenlage
hat
Berufungsgericht
unterlassen
.
Urteilstatbestands
kann
auch
Annahme
Inhalts
schriftlichen
Untersuchungsvertrags
habe
Beklagte
Richtigkeit
Untersuchungsergebnisses
einstehen
wollen
rechtlich
beurteilt
werden
;
Gründe
insbesondere
tatsächlichen
Feststellungen
Berufungsgericht
Wortlaut
Vertrags
abweichenden
Interpretation
veranlaßt
haben
sind
Entscheidung
Weise
entnehmen
Überprüfung
ermöglichen
würde
.
gilt
auch
rechtlichen
Maßstäbe
hierbei
zugrunde
legen
sind
.
Insoweit
kann
schon
geprüft
werden
rechtlichen
Vorschriften
auch
Verteilung
Beweislast
Vereinbarung
Parteien
unterliegt
.
Gutachtenaufträge
Zustand
Wert
Sache
Tieres
sind
grundsätzlich
Werkvertrag
einzuordnen
.
Betracht
kommt
jedoch
auch
anderen
rechtlichen
Maßstäben
führender
Dienstvertrag
.
hier
Regelfall
abweichender
Sachverhalt
vorliegt
läßt
Wiedergabe
Streitstandes
beurteilen
.
fehlenden
Angaben
lassen
auch
Bezug
genommenen
erstinstanzlichen
Entscheidung
entnehmen
.
Schließlich
ist
Beurteilung
Frage
möglich
Maßstab
eventuellen
Verschuldens
Beklagten
Vereinbarungen
Parteien
anzulegen
ist
.
II
.
Berufungsgericht
wird
nunmehr
erforderlichen
Feststellungen
nachzuholen
haben
.
wird
zunächst
Vertragsinhalt
klären
haben
insbesondere
Zweck
Vereinbarung
Parteien
Kläger
Beklagten
Pferd
vorgeführt
hat
.
Wollte
Kläger
Gewißheit
verschaffen
Pferd
bestehenden
Gesundheitsrisikos
kaufen
sollte
so
könnte
Pflichtverletzung
Beklagten
schon
dann
bejahen
sein
diesbezüglichen
Bedenken
geäußert
hat
Vorhersehbarkeit
weiteren
Entwicklung
ankommt
.
wird
Berufungsgericht
auch
berücksichtigen
haben
Beklagte
Klageerwiderung
vorgetragen
hat
erkennbaren
Unregelmäßigkeit
Gang
Pferdes
habe
nur
Kauf
Vereinbarung
Probezeit
Rückgaberechts
empfohlen
werden
können
.
könnte
sprechen
auch
Verständnis
Beklagten
Vertragspflichten
gehört
hätte
Kläger
mitzuteilen
.
Berufungsgericht
Anspruch
Klägers
verneint
hat
ersatzfähiger
Vermögensschaden
vorliege
eingeklagten
Schadensbetrag
DM
eingegangen
ist
hat
jedenfalls
Klageschrift
gegebene
Hilfsbegründung
berücksichtigt
.
Schadensersatzanspruch
besteht
wird
auch
nachzuholen
sein
.
Keukenschrijver
Meier-Beck