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1.0 KiB

BESCHLUSS
16
Juli
Rechtsstreit
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
16
Juli
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
einstweilige
Einstellung
Zwangsvollstreckung
Urteil
3
.
Zivilkammer
Landgerichts
16
.
Januar
Verbindung
Urteil
Amtsgerichts
Traunstein
6
Juli
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
Einstellung
Zwangsvollstreckung
hier
vorläufig
vollstreckbar
erklärten
Urteil
§
Abs.
kommt
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Betracht
Schuldner
Berufungsverfahren
versäumt
hat
Vollstreckungsschutzantrag
stellen
Übergehen
derartigen
Antrags
Berufungsgericht
Urteilsergänzung
gemäß
§
beantragen
Beschlüsse
30
.
Juni
;
24
November
.
So
ist
hier
.
Zwar
hatten
Beklagten
bereits
Berufungsbegründung
beantragt
Schutzanordnungen
§
treffen
Antrag
auch
Berufungsverhandlung
gestellt
Protokoll
Berufungsverhandlung
5
.
Dezember
S.
.
Allerdings
hat
gericht
entschieden
.
Urteilsergänzung
§
haben
Beklagten
Berufungsgericht
beantragt
.
Ball
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
AG
Traunstein
Entscheidung
Entscheidung
16.01.2013