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1524 lines
14 KiB

NAMEN
Verkündet
:
22
.
Januar
Ring
Justizhauptsekretärin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
§
so
genannte
Eintrittsmodell
Verbraucher
zunächst
Kaufvertrag
spätere
Leasingsache
Finanzierung
Leasingvertrag
abschließt
sind
Vorschriften
verbundene
Verträge
§
§
unmittelbar
entsprechend
anwendbar
.
Urteil
22
.
Januar
OLG
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerin
wird
Urteil
17
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
17
.
Mai
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
Tätigkeitsbereich
"
Montage
vorgeformten
Elementen
"
Gewerberegister
eingetragen
.
Bereich
Treppenmontage
tätig
gewesen
war
schloss
April
Folge
Insolvenz
bisherigen
Haupt-)Auftraggebers
Bezeichnung
"
GmbH
Folgenden
:
.
"
personell
verbundenen
Unternehmen
Kooperationsvereinbarung
betreffend
Montage
Vertrieb
Wohnwagenschutzdächern
.
schloss
Beklagte
Klägerin
Kaufvertrag
"
Schutzdach-Business-Trailer
Komplettausstattung
"
Preis
.
Gleichzeitig
unterzeichnete
Hinweis
bestehenden
Gewerbebetrieb
"
Kr
.
Montage-Service
gekauften
Montageanhänger
-Leasing
Folgenden
:
Leasinggesellschaft
gerichteten
Antrag
Abschluss
Leasingvertrages
Restwertgarantie
;
insoweit
war
vorgesehen
Leasinggesellschaft
Beklagten
Kaufvertrag
eintreten
sollte
.
Leasingantrag
wurde
jedoch
Leasinggesellschaft
angenommen
Beklagte
Tage
später
Vertragserklärungen
sämtlich
widerrufen
Folge
Erfüllung
Kaufvertrages
verweigert
hatte
.
Landgericht
hat
Zahlung
Kaufpreises
Zinsen
vorgerichtlichen
Rechtsanwaltskosten
Feststellung
Annahmeverzugs
gerichteten
Klage
stattgegeben
.
Oberlandesgericht
hat
abgewiesen
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
erstrebt
Klägerin
Wiederherstellung
erstinstanzlichen
Urteils
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
hat
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
Begründung
Entscheidung
Wesentlichen
ausgeführt
:
Klägerin
stünden
Ansprüche
Kaufvertrag
mehr
Beklagte
Widerruf
Abschluss
Leasingvertrages
gerichteten
Willenserklärung
berechtigt
gewesen
sei
gemäß
Abs.
29
Juli
geltenden
Fassung
Folgenden
:
bewirkte
Wegfall
Willenserklärung
§
Abs.
auch
Wegfall
Bindung
Kaufvertrag
Folge
gehabt
habe
.
Letztgenannte
Vorschrift
sei
gemäß
§
aF
leasingtypische
Vertragsgestaltung
hier
gegebenen
"
Eintrittsmodells
"
anwendbar
Kaufvertrag
vornherein
Absicht
geschlossen
werde
späteren
Zustandekommen
korrespondierenden
Leasingvertrages
Kaufobjekt
Leasinggeber
Kaufvertrag
eintrete
Leasingnehmer
entlassen
werde
.
Zwar
fehle
Vertragsgestaltung
typischen
Aufspaltung
einheitlichen
Vertragsverhältnisses
gleichzeitig
nebeneinander
bestehende
Verträge
Leasingnehmer
selben
Zeit
jeweils
nur
Vertrag
verpflichtet
sei
.
Werde
Leasingvertrag
aber
widerrufen
lebten
getrennter
Betrachtung
Verträge
ansonsten
hinfälligen
kaufvertraglichen
Pflichten
Leasingnehmers
wieder
bleibe
Vertrag
gebunden
allein
Hinblick
vorgesehene
Zustandekommen
Leasingvertrages
abgeschlossen
habe
.
Schutzbedürfnis
Leasingnehmers
sei
Fall
Aufspaltung
zeitgleich
geschlossene
Verträge
vergleichbar
.
Auch
Gesetzesmaterialien
zeigten
Gesetzgeber
Anwendbarkeit
§
Fällen
Finanzierungshilfe
auch
Falle
Finanzierungsleasings
jedenfalls
Konstellationen
ausdrücklich
gewünscht
möglich
gehalten
habe
Voraussetzungen
Vorschrift
Einzelfall
erfüllt
seien
also
Vertrag
Lieferung
Ware
Leasingvertrag
derart
verknüpft
sei
Leasinggeschäft
ganz
teilweise
Finanzierung
anderen
Vertrages
diene
Verträge
wirtschaftliche
Einheit
bildeten
.
sei
hier
Fall
.
Beklagten
angestrebte
Leasingvertrag
habe
ausschließlich
Finanzierung
Kaufvertrages
Anhänger
gedient
.
Allein
objektive
wirtschaftliche
Funktion
Leasingvertrages
rechtfertige
Fehlens
zweier
gleichzeitig
nebeneinander
bestehender
Vertragsbindungen
Leasingnehmers
entsprechende
Anwendung
§
.
ausgehend
habe
vorliegend
auch
vergleichbaren
Fällen
häufig
Kaufvertrag
Klarstellung
aufgenommenen
Leasingfinanzierungsklausel
bedurft
.
Annahme
wirtschaftlichen
Einheit
Verträge
Sinne
§
Abs.
erforderliche
Zusammenwirken
Leasinggeber
Verkäufer
vorgelegen
habe
stehe
Bekundungen
Vertragsverhandlungen
Klägerin
tätigen
Zeugin
ebenfalls
.
sei
Leasingvertrag
eigener
Initiative
Beklagten
gekommen
Klägerin
Verwendung
überlassenen
Vordrucken
Leasinggesellschaft
vermittelt
worden
.
Zwar
könne
zutreffend
unterstellt
werden
Beklagte
Unterzeichnung
Kaufvertrages
Zeugin
ausdrücklich
hingewiesen
worden
sei
Kaufvertrag
zunächst
einmal
unabhängig
avisierten
Leasingvertrag
abgeschlossen
werde
Beklagte
Nichtzustandekommen
Leasingvertrages
anderweitige
Finanzierung
Kaufpreises
Montageanhänger
bemühen
müsse
.
Zeugin
sei
allerdings
Angaben
Beklagten
durchaus
bewusst
gewesen
wirtschaftlichen
Möglichkeiten
Kaufvertrag
Finanzierung
Kaufpreises
Leasingvertrag
habe
abschließen
können
so
objektive
Funktion
Leasingvertrages
Zwecke
Kaufpreisfinanzierung
bekannt
gewesen
sei
.
dennoch
beharrt
habe
Zustandekommen
Kaufvertrages
Zustandekommen
Finanzierung
Leasingvertrag
unabhängig
sein
sollte
habe
zulässige
Versuch
Beklagten
nachteiligen
Abänderung
§
aF
gelegen
.
Beklagten
habe
Anspruch
genommene
Recht
Widerruf
Leasingvertrages
zugestanden
Abschluss
Kaufvertrages
Verbraucher
gleich
stehender
Existenzgründer
Sinne
§
gewesen
sei
.
beabsichtigte
Tätigkeit
Klägers
habe
bisherigen
Tätigkeit
Zusammenhang
gestanden
.
habe
nur
Ausweitung
bereits
ausgeübten
Montagetätigkeit
neue
klar
abgrenzbare
Spezialtätigkeit
zusätzlichen
Vertriebsaufgaben
gehandelt
Beklagte
zweites
Vergleich
bisherigen
Tätigkeit
neuartiges
"
Standbein
"
habe
verschaffen
wollen
.
Widerrufserklärung
sei
Leasinggesellschaft
auch
wirksam
geworden
.
Zwar
sei
Erklärung
Leasinggesellschaft
gerichtet
gewesen
.
Umständen
sei
jedoch
auszugehen
zugrunde
liegende
Schreiben
fangsbotin
auch
Leasinggesellschaft
weitergegeben
haben
müsse
.
II
.
Beurteilung
hält
revisionsrechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Auffassung
Berufungsgerichts
hat
Kaufvertrag
Aussicht
genommenen
Leasingvertrag
verbundene
Verträge
Sinne
§
Abs.
§
§
Abs.
aF
gehandelt
.
Beklagten
erklärte
Widerruf
Angebots
Leasingvertrages
hat
Bindung
Klägerin
geschlossenen
Kaufvertrag
§
Abs.
Gewährung
Zahlungsaufschubs
selbst
Anwendung
findet
vgl.
MünchKommBGB/Schürnbrand
5
.
Aufl
.
.
gemäß
§
Abs.
aF
beseitigen
können
.
Berufungsgericht
gegebenen
Begründung
kann
Kaufpreisanspruch
Klägerin
§
Abs.
verneint
werden
.
1
.
hier
anwendbaren
§
Abs.
2
§
aF
sehen
Finanzierungsleasingverträge
Unternehmer
Verbraucher
gemäß
§
Existenzgründer
gleich
gestellt
ist
Vorschriften
§
§
aF
verbundene
Verträge
entsprechende
Anwendung
finden
.
Abs.
Satz
aF
bestimmt
Vertrag
Lieferung
Ware
Verbraucherdarlehensvertrag
verbunden
sind
Darlehen
ganz
teilweise
Finanzierung
anderen
Vertrags
dient
Verträge
wirtschaftliche
Einheit
bilden
.
Hat
Vorliegen
verbundenen
Vertrages
Verbraucher
Abschluss
Verbraucherdarlehensvertrags
gerichtete
Willenserklärung
hier
Berufungsgericht
angenommenen
Widerrufsrechts
§
Abs.
§
§
Abs.
wirksam
widerrufen
ist
gemäß
§
Abs.
Satz
auch
Willenserklärung
Abschluss
Verbraucherdarlehensvertrag
verbundenen
Vertrages
Lieferung
Ware
gerichtet
ist
mehr
gebunden
.
2
.
kann
dahinstehen
Auffassung
Berufungsgerichts
zutrifft
Beklagte
Kauf
Anhängers
beantragten
Leasingfinanzierung
Existenzgründer
Sinne
§
aF
anzusehen
war
Widerruf
Anforderungen
§
Abs.
Satz
aF
genügenden
Weise
Leasinggesellschaft
erklärt
worden
ist
.
Auffassung
Berufungsgerichts
findet
§
aF
Leasingfinanzierungen
auch
so
genannten
Eintrittsmodell
erfolgen
sollen
schon
Anwendung
hierbei
Vorschrift
vorausgesetzten
Erfordernis
Bindung
Verbrauchers
rechtlich
selbstständige
Verträge
fehlt
Finanzierung
dient
.
Umfang
Finanzierungsleasingverträge
aF
enthaltene
Verweisung
§
§
aF
auch
Bestimmungen
Einwendungsdurchgriff
vorausgesetzte
Erfordernis
Bindung
Verbrauchers
rechtlich
selbstständige
Verträge
Tragen
kommen
kann
ist
allerdings
umstritten
Meinungsstand
Autokauf
12
.
Aufl
.
.
.
.
Schrifttum
wird
namentlich
weitgehendes
Leerlaufen
genannten
Verweisung
vermeiden
überwiegend
angenommen
Gesetzgeber
Verweisung
umfassend
Graf
Leasingvertrag
6
.
Aufl
.
Kap
.
.
;
ebenso
§
VerbrKrG
zumindest
aber
Anwendungsfall
Eintrittsmodells
Verbraucher-Leasingnehmers
entschieden
habe
Umfang
Verweisung
Genuss
Verbraucherrechte
finanzierten
Kauf
kommen
solle
Verbraucherkreditrecht
7
.
Aufl
.
§
.
;
.
§
.
43
;
jeweils
;
vgl.
auch
6
.
Aufl
.
.
§
.
.
.
anderer
Teil
Schrifttums
Wolf/Eckert/Ball
Handbuch
gewerblichen
Leasingrechts
10
.
Aufl
.
.
.
;
3
.
Aufl
.
.
neuere
Instanzrechtsprechung
f.
;
Urteil
28
.
Januar
juris
.
.
;
OLG
Urteil
23
.
April
.
stehen
hingegen
Standpunkt
finanzierten
Abzahlungskauf
zugeschnittenen
-9-
§
selbst
Eintrittsmodell
Regelfall
Finanzierungsleasing
bestehende
Dreiecksverhältnis
bestehenden
leasingtypischen
Wechselbeziehungen
passten
.
sachgerechte
Handhabung
sei
Leasingnehmer
auch
gesetzlich
vorgesehenen
Einwendungsdurchgriff
hinreichend
geschützt
.
Senat
schließt
letztgenannten
Auffassung
.
§
Abs.
Satz
enthaltene
Legaldefinition
verbundenen
Verträge
setzt
Wortlaut
Vertrag
Lieferung
Ware
Erbringung
anderen
Leistung
Verbraucherdarlehensvertrag
also
finanziertes
Geschäft
einerseits
Finanzierungsgeschäft
andererseits
.
werden
verbundenen
Geschäft
Finanzierungsgeschäft
Finanzierung
Liefervertrages
dient
.
ist
Tatbestand
verbundenen
Geschäftes
begrifflich
nur
gegeben
Verbraucher
Mehrzahl
Vertragsverhältnissen
sieht
Finanzierung
dient
so
gehende
Ausgliederung
Finanzierung
zweifach
vertraglich
gebunden
ist
aaO
.
;
Graf
aaO
Kap
.
.
.
fehlt
hier
.
Vertragsgestaltung
Verbraucher
ermöglichen
soll
Liefervertrag
begründete
Schuld
Zweck
eingegangenen
Finanzierungsgeschäfts
Lieferanten
begleichen
jurisPK-BGB/Wildemann
6
.
Aufl
.
.
ist
auch
Leasingvertrag
Eintrittsmodell
gegeben
Leasingvertrag
Finanzierung
Kaufvertrages
Käufer
dient
aaO
;
OLG
aaO
.
Kaufvertrag
dient
vielmehr
umgekehrt
Teil
leasingtypischen
ses
Leasingnehmers
Kaufvertrag
eintretenden
Leasinggeber
Beschaffung
Leasinggegenstandes
benötigt
Leasingvertrag
begründete
Gebrauchsüberlassungspflicht
erfüllen
können
.
Leasingnehmer
ist
auch
Eintrittsmodell
vertraglich
nur
Verkäufer
Begründung
Leasingverhältnisses
nur
Leasinggeber
gebunden
.
Berufungsgericht
hält
gleichwohl
entsprechende
Anwendung
§
aF
geboten
angestrebte
Leasingvertrag
objektiven
wirtschaftlichen
Funktion
ausschließlich
Finanzierung
Kaufvertrages
Anhänger
gedient
habe
.
verkennt
aber
genannten
Aufspaltungskonzeption
§
Abs.
abweichenden
Beschaffungszweck
Kaufvertrags
Rahmen
angestrebten
Leasingbeziehungen
.
übersieht
Eintrittsmodell
Schutzbedürftigkeit
Verbrauchers
Bedürfnis
besteht
Vorschrift
§
Abs.
aF
auch
Vorliegen
Voraussetzungen
§
Abs.
aF
analog
anzuwenden
.
Aufspaltungsrisiko
§
§
kompensieren
sollen
wird
bereits
leasingtypische
Wechselbeziehung
Kaufvertrag
Leasingvertrag
Handhabung
höchstrichterliche
Rechtsprechung
hinreichend
begrenzt
Wolf/Eckert/Ball
aaO
.
.
gilt
nur
§
entsprechende
Anwendung
schon
Bedürfnis
besteht
Käufer
Wechsel
Rolle
Leasingnehmers
Senat
ständiger
Rechtsprechung
gebilligte
leasingtypische
Abtretungskonstruktion
zuletzt
Senatsurteil
13
November
aaO
.
gleichwertigen
Schutz
erfährt
Wolf/Eckert/Ball
aaO
.
;
aaO
.
12
;
MünchKommBGB/Habersack
aaO
.
.
Vielmehr
gilt
gleicher
Weise
hier
Rede
stehenden
§
Bestimmung
Leasingverträge
Eintrittsmodell
passt
zeigt
bereits
Abs.
Satz
Darlehensgeber
Widerruf
Finanzierungsgeschäfts
Gesetzes
Stelle
Verbrauchers
verbundenen
Vertrag
eintritt
.
Leasinggeber
wird
Vertragskonstruktion
Zustandekommen
Leasingvertrages
ohnehin
alleiniger
Vertragspartner
Beschaffungsvertrages
Lieferanten
so
Bedürfnis
Leasingnehmers
vertraglichen
Bindungen
schützen
mehr
besteht
S.
.
Ebenso
ist
Auffassung
Revisionserwiderung
Anwendung
§
Abs.
aF
rechtfertigendes
Schutzbedürfnis
Käufers
verneinen
hier
gar
erst
Eintritt
Leasinggebers
Beschaffungsvertrag
kommt
.
Käufer
kann
Risiko
kommenden
Leasingfinanzierung
Fall
drohenden
Inanspruchnahme
Kaufvertrag
vornherein
begrenzen
Bestand
Beschaffungsvertrags
ausdrücklich
konkludent
dahingehende
auflösende
Bedingung
Sinne
§
Abs.
stellt
Senatsurteil
9
.
Mai
.
kann
schon
dann
anzunehmen
sein
hier
zeitgleich
Abschluss
Kaufvertrags
Verkäufer
vermittelten
Leasingantrag
stellt
625
;
Reinking/Eggert
aaO
.
Verbraucher
zustehender
Schutz
gemäß
§
verloren
ginge
noch
Zustandekommen
Leasingvertrags
zustehenden
Widerrufsrecht
Gebrauch
macht
Weise
Vertragsschluss
verhindert
MünchKommBGB/Koch
aaO
.
.
Selbst
Bedingung
aber
ausdrücklich
konkludent
vereinbart
sein
sollte
wäre
schutzlos
gestellt
.
entspricht
Einschaltung
Leasinggebers
Sicherstellung
Kaufpreisfinanzierung
regelmäßig
interessengerechten
Auslegung
Beschaffungsvertrages
Zustandekommen
Aussicht
genommenen
Leasingvertrags
Geschäftsgrundlage
Beschaffungsvertrages
sein
soll
sei
denn
Käufer
nimmt
Weise
zukommenden
Schutz
selbst
deutlich
macht
auch
Fall
Nichtzustandekommens
Leasingvertrages
Finanzierungsrisiko
uneingeschränkt
übernehmen
dann
eigenständig
alternative
Finanzierung
besorgen
wollen
vgl.
Martinek
BankrechtsHandbuch
4
.
Aufl
.
.
.
.
kann
Urteil
Berufungsgerichts
Bestand
haben
;
ist
aufzuheben
§
Abs.
.
Rechtsstreit
ist
Endentscheidung
reif
Berufungsgericht
Standpunkt
folgerichtig
abschließenden
Feststellungen
Frage
getroffen
hat
Kaufvertrag
auflösenden
Bedingung
gekommen
ist
Geschäftsgrundlage
Nichtzustandekommen
angestrebten
Leasingvertrages
entfallen
sein
könnte
.
Ebenso
hat
Berufungsgericht
bislang
Einwand
Beklagten
befasst
Kaufvertrag
Anhänger
sittenwidrigen
Überhöhung
Kaufpreises
nichtig
sei
.
Rechtsstreit
ist
neuen
Verhandlung
Entscheidung
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
§
Abs.
Satz
.
Ball
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung