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80 lines
555 B

ZB
BESCHLUSS
10
.
April
Rechtsstreit
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
.
April
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
weitere
Beschwerde
Beklagten
Beschluß
23
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
26
November
wird
Kosten
unzulässig
verworfen
.
Gründe
:
Entscheidungen
Oberlandesgerichte
ist
abgesehen
hier
vorliegenden
Ausnahmefällen
weitere
Beschwerde
zulässig
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
§
Nr.
31
.
Dezember
geltenden
Fassung
.
Kostenentscheidung
beruht
§
.
Wert
Beschwerdegegenstandes
:
Euro
DM
.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.