You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

232 lines
1.9 KiB

BESCHLUSS
ZA
8
.
März
Rechtsstreit
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
8
.
März
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
beschlossen
:
Antrag
Beklagten
Vollziehung
Urteils
29
.
Oktober
einstweilen
auszusetzen
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Amtsgericht
hat
Beklagten
Tenor
genannte
Urteil
Räumung
Wohnung
verurteilt
.
gerichtete
Berufung
Beklagten
hat
Landgericht
Beschluß
19
.
Januar
unzulässig
verworfen
.
Schriftsatz
19
.
Februar
hat
Beklagte
Prozeßkostenhilfe
Rechtsbeschwerde
Beschluß
Berufungsgerichts
begehrt
zugleich
beantragt
Vollziehung
erstinstanzlichen
Urteils
zu
Entscheidung
Prozeßkostenhilfeantrag
auszusetzen
.
II
.
Rechtsbeschwerdegericht
kann
Wege
einstweiligen
Anordnung
gemäß
§
Abs.
Halbs
.
Verbindung
§
Abs.
auch
Vollziehung
Entscheidung
ersten
Instanz
aussetzen
Vollziehung
Rechtsbeschwerdeführer
größere
Nachteile
drohen
Gegner
Rechtsbeschwerde
zulässig
erscheint
Rechtsmittel
Rechtsbeschwerdeführers
vornherein
Erfolgsaussicht
sind
vgl.
Senatsbeschluß
6
.
August
ZB
;
Beschluß
21
.
März
IX
ZB
.
genannten
Vorschriften
einstweilige
Anordnung
bereits
Einlegung
Rechtsbeschwerde
Betracht
kommt
beschwerte
Partei
Prozeßkostenhilfe
Durchführung
Rechtsbeschwerdeverfahrens
begehrt
bedarf
Entscheidung
.
Voraussetzungen
einstweilige
Aussetzung
Vollziehung
amtsgerichtlichen
Urteils
liegen
.
Beklagte
trägt
schon
zwangsweise
Durchsetzung
Räumungsausspruchs
besondere
Nachteile
drohen
macht
Begründung
Aussetzungsantrags
ausschließlich
Fehler
erstinstanzlichen
Urteils
geltend
.
hat
beabsichtigte
gemäß
§
Abs.
Satz
Nr.
§
Abs.
Satz
statthafte
Rechtsbeschwerde
Aussicht
Erfolg
.
Landgericht
hat
Berufung
Beklagten
Recht
§
Abs.
Sätze
unzulässig
verworfen
.
Beklagte
war
Einlegung
Berufung
§
Abs.
Satz
Rechtsanwalt
vertreten
.
Antrag
Bewilligung
Prozeßkostenhilfe
Berufung
9
November
zugestellte
Urteil
Amtsgerichts
ist
erst
7
.
Januar
Ablauf
Berufungsfrist
§
Gericht
eingegangen
.
Dr.
Dr.
Dr.