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4.9 KiB

BESCHLUSS
7/08
14
.
Oktober
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
§
Gericht
muss
Antrag
Partei
radiologischen
Sachverständigen
anhören
Gutachten
Gericht
beauftragten
orthopädischen
Sachverständigen
lediglich
telefonischen
Erläuterung
radiologischen
Gutachtens
beruhen
kann
.
§
Abs.
Satz
Antrag
Partei
Anhörung
hier
radiologischen
Sachverständigen
erst
Ablauf
Frist
Stellungnahme
Gutachten
gestellt
wird
ist
verspätet
Partei
erstmals
mündlichen
Verhandlung
Fristablauf
Kenntnis
erhält
weitere
gerichtliche
Sachverständige
hier
:
sein
Gutachten
telefonische
Erörterung
erstgenannten
Sachverständigen
stützt
.
§
Anwendung
§
Abs.
ist
Folgeschäden
Verletzung
beschränkt
umfasst
festgestellten
unstreitigen
Verletzung
Körpers
Sinn
§
Abs.
entstehende
weiteren
Körperschäden
Schädigungsursache
.
Beschluss
14
.
Oktober
7/08
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
14
.
Oktober
Vizepräsidentin
Dr.
Richter
Dr.
Wellner
Pauge
Zoll
beschlossen
:
Nichtzulassungsbeschwerde
Klägerin
wird
Urteil
13
.
Zivilsenats
28
November
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Verfahrens
Nichtzulassungsbeschwerde
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Gegenstandswert
:
178.687,24
Gründe
:
Versicherungsnehmer
Beklagten
nahm
Versicherten
Klägerin
23
.
Januar
Vorfahrt
.
prallte
Motorroller
linke
PKW-Seite
schleuderte
stürzte
Boden
.
zog
Rippenbrüchen
auch
Schulterprellungen
.
Parteien
streiten
nur
noch
Unfall
auch
festgestellten
Rotatorenmanschettenrupturen
verursacht
worden
sind
.
Landgericht
hat
Einholung
medizinischen
Gutachten
Dr.
bejaht
Klage
stattgegeben
.
Berufung
Beklagten
hat
Oberlandesgericht
Einholung
Gutachtens
Dr.
Kausalität
bewiesen
erachtet
Klage
abgewiesen
.
Klägerin
möchte
Revision
Klageziel
weiterverfolgen
hat
Nichtzulassungsbeschwerde
eingelegt
.
II
.
Nichtzulassungsbeschwerde
hat
Erfolg
.
führt
§
Abs.
Aufhebung
angegriffenen
Urteils
Zurückverweisung
Rechtsstreits
Berufungsgericht
.
angefochtene
Entscheidung
verletzt
Anspruch
Klägerin
rechtliches
Gehör
Art
.
Abs.
GG
.
1
.
Berufungsgericht
hat
abgesehen
hat
gerichtlichen
Sachverständigen
Erläuterung
Gutachtens
laden
prozessualen
Anspruch
Klägerin
mündliche
Befragung
Sachverständigen
verletzt
§
.
Auch
Berufungsgericht
Frage
Verursachung
Rotatorenmanschettenrupturen
Unfall
selbst
ausreichend
geklärt
erachtet
hat
konnte
Klägerin
verlangen
Sachverständigen
Fragen
Aufklärung
Sache
erforderlich
hielt
mündlichen
Beantwortung
vorgelegt
werden
.
Zwar
hatte
erst
Ende
Sitzung
beantragt
Sachverständigen
anzuhören
.
Antrag
war
aber
verspätet
rechtsmissbräuchlich
gestellt
worden
Klägerin
hatte
erst
Anhörung
Sachverständigen
erfahren
radiologischen
Sachverständigen
telefoniert
hatte
mündlichen
Erläuterungen
gründete
.
Telefongespräch
war
ordnungsgemäße
Beweisaufnahme
Klägerin
ihrerseits
Gelegenheit
hatte
Sachverständigen
wichtig
erscheinenden
Fragen
richten
.
Stellungnahmefrist
§
Abs.
Satz
abgelaufen
war
steht
.
war
Stellungnahme
Gutachten
gesetzt
worden
Bedarf
Klägerin
Anhörung
erst
telefonischen
Besprechung
Sachverständigen
Sachverständigen
ergeben
hat
Klägerin
zuvor
ersichtlich
bekannt
war
.
Berufungsgericht
hätte
Antrag
Klägerin
Anhörung
Sachverständigen
stattgeben
müssen
Art
.
Abs.
GG
;
vgl.
BVerfG
Beschluss
22
.
Januar
ständiger
Rechtsprechung
erkennenden
Senats
entspricht
vgl.
Senat
Urteile
22
.
Mai
VersR
;
29
.
Oktober
VersR
;
27
.
Januar
VersR
;
Beschlüsse
10
.
Mai
VersR
;
8
November
NJW-RR
;
22
.
Mai
VersR
;
25
.
September
VersR
.
2
.
Berufungsgericht
wird
neu
eröffneten
Instanz
weiteren
Nichtzulassungsbeschwerde
insbesondere
berücksichtigen
haben
vorliegenden
Fall
Verletzungen
Klägers
Unfalls
mehrfache
Brüche
auch
Prellungen
Schultern
Parteien
unstreitig
sind
.
aber
sind
Primärverletzungen
haftungsbegründende
Kausalität
§
festzustellen
ist
vorhanden
.
Ursachenzusammenhang
Unfall
Rupturen
Rotatorenmanschetten
kann
auch
dann
Maßstab
§
Abs.
festzustellen
sein
Tatrichter
bezüglich
insgesamt
ermittelnden
Kausalverlauf
möglichen
Folgen
Überzeugung
bilden
muss
.
Nur
Nachweis
Haftungsgrunds
haftungsbegründende
Kausalität
unterliegt
strengen
Anforderungen
§
.
Anwendung
§
Abs.
ist
Folgeschäden
einzelnen
Verletzung
hier
:
Schultern
beschränkt
umfasst
auch
feststehenden
Körperverletzung
hier
:
"
Überwurf
"
u.a.
Rippenbruch
Sinn
§
Abs.
entstehenden
weiteren
Schäden
Schädigungsursache
vgl.
Senat
f.
;
f.
;
Urteile
2
.
Dezember
VersR
;
21
.
Oktober
VersR
;
28
.
Januar
VersR
;
4
November
VersR
;
12
.
Februar
VersR
;
vgl.
juris
.
.
förmliche
Anhörung
Privatsachverständigen
ist
Rechtsprechung
erkennenden
Senats
freilich
veranlasst
vgl.
Senat
Urteil
10
.
Oktober
VersR
kann
Partei
Privatsachverständigen
jedenfalls
Unterstützung
mündlichen
Verhandlung
hinzuziehen
Fragestellung
beraten
lassen
ohnehin
Fragerecht
überträgt
Nebenintervenient
eigene
Rechte
ausübt
§
.
Greiner
Pauge
Zoll
Vorinstanzen
:
Entscheidung
19.06.2006
Entscheidung
28.11.2007