You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

150 lines
1.1 KiB

BESCHLUSS
14
.
Februar
Rechtsstreit
V.
Zivilsenat
hat
14
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Beklagten
Nichtzulassung
Revision
Urteil
5
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
11
Juli
wird
zurückgewiesen
.
Rechtssache
wirft
entscheidungserheblichen
Fragen
grundsätzlicher
Bedeutung
.
Entscheidung
ist
auch
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
erforderlich
§
Abs.
.
Zuordnungsbescheid
bindet
zwar
Zivilgerichte
Beteiligung
Beklagten
ist
aber
Sache
richtig
§
Abs.
Rechtsübergang
§
§
Abs.
hindert
Senat
.
23
.
Februar
.
Zuordnungsberechtigter
kann
§
Herausgabe
Mieten
Grundstück
verlangen
später
selbst
zugeordnet
wird
Senat
.
22
.
Juni
.
Herausgabe
Mieten
umfasst
auch
Herausgabe
Umsatzsteuer
§
Nr.
Abs.
UStG
mögliche
Option
Umsatzsteuer
dient
durchlaufenden
Posten
verwalten
Vorsteuerabzug
§
UStG
ermöglichen
Senat
.
10
.
Oktober
71
;
Urt
.
30
.
September
Abs.
Satz
VermG
.
Beklagte
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
beträgt
.
Schmidt-Räntsch
Czub
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung