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128 lines
967 B

BESCHLUSS
13
.
April
Rechtsstreit
V.
Zivilsenat
hat
13
.
April
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Revision
Klägers
Urteil
5
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
12
.
April
wird
angenommen
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
.
Revision
hat
Endergebnis
auch
Aussicht
Erfolg
.
Allerdings
ist
Begründung
Berufungsgerichts
fehlende
Beurkundung
Verrechnungsabrede
§
Einfluß
Wirksamkeit
Kaufvertrages
geblieben
sei
tragfähig
.
Beurkundungsbedürftig
war
nämlich
auch
Schuldanerkenntnis
verbundene
Fälligkeitsabrede
anerkannte
Forderung
DM
verlangt
werden
dürfe
Beklagte
entschieden
hatte
Kaufangebot
anzunehmen
.
Mangel
hilft
§
hinweg
.
Geltendmachung
steht
aber
Grundsatz
Glauben
§
;
Beklagte
beruft
Unwirksamkeit
Bestimmung
Durchführung
Vertrages
bedeutungslos
geblieben
ist
.
Zweck
Abrede
ist
erreicht
worden
vgl.
.
21
.
Januar
;
.
Kläger
trägt
Kosten
Revisionsverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
DM
.
Wenzel
Lambert-Lang