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285 lines
2.1 KiB

BESCHLUSS
20
Juli
Rechtsstreit
V.
Zivilsenat
hat
20
Juli
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Tropf
Dr.
beschlossen
:
1
.
Antrag
Klägers
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Versäumung
Revisionsfrist
wird
abgelehnt
.
2
.
Revision
Urteil
9
.
Zivilsenats
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
14
.
März
wird
Kosten
Klägers
unzulässig
verworfen
.
3
.
Streitwert
beträgt
DM
.
Gründe
:
mündlichen
Verhandlung
Berufung
Klägers
21
.
Februar
hatte
Oberlandesgericht
Termin
Verkündung
Entscheidung
14
.
März
angesetzt
.
Tage
verkündete
Berufung
Klägers
zurückweisende
Urteil
wurde
Prozeßbevollmächtigtem
23
.
März
zugestellt
.
Ausgang
Verfahrens
unterrichtete
Korrespondenzanwalt
Kläger
Schreiben
30
.
März
wies
Ablauf
Revisionsfrist
25
.
April
.
Schreiben
blieb
unbeantwortet
.
Wiederholte
Versuche
Kläger
telefonisch
erreichen
blieben
Erfolg
.
Kläger
war
20
.
März
Universitätsklinik
eingewiesen
dort
Herzen
operiert
worden
.
Entlassung
9
.
April
begab
Freunden
wurde
dort
Klinik
ambulant
behandelt
.
26
.
April
fand
Reha-Klinik
Aufnahme
unmittelbar
begab
.
Entlassung
13
.
Mai
nahm
Schreiben
Korrespondenzanwalts
.
29
.
Mai
Bundesgerichtshof
eingegangenen
Schriftsatz
hat
Antrag
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Versäumung
Revisionsfrist
gestellt
zugleich
Revision
eingelegt
.
II
.
1
.
Wiedereinsetzung
kann
gewährt
werden
Kläger
hat
glaubhaft
gemacht
Zeit
9
.
April
Ablauf
Revisionsfrist
Freunden
Erholung
befand
außerstande
gewesen
wäre
geeigneten
Person
Auftrag
erteilen
Post
kümmern
§
.
hatte
Anlaß
mündlichen
Verhandlung
21
.
Februar
Niederschrift
Parteivertreter
23
.
Februar
abgegangen
war
war
bekannt
14
.
März
Entscheidung
angestanden
hatte
.
Sollten
Vortrag
fehlt
Prozeßbevollmächtigten
abgesehen
haben
Kläger
Ergebnis
mündlichen
Verhandlung
unterrichten
hätte
Verschulden
anrechnen
lassen
§
Abs.
.
Weiter
hat
Kläger
glaubhaft
gemacht
außerstande
gewesen
wäre
telefonisch
schriftlich
Kontakt
Prozeßbevollmächtigten
Korrespondenzanwalt
aufzunehmen
so
Ausgang
Berufungsverfahrens
unterrichten
.
Auch
wäre
Kenntnis
Verkündungstermins
Wahrung
prozessualen
Sorgfalt
gehalten
gewesen
.
2
.
verspätete
Rechtsmittel
ist
Beschluß
verwerfen
.
Wenzel
Tropf