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76 lines
601 B

BESCHLUSS
6
.
Dezember
Zurückweisungshaftsache
Beteiligte
:
ECLI
:
:
BGH:2018:061218BVZB112.18.0
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
6
.
Dezember
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richterinnen
Prof.
Dr.
Weinland
Richter
Dr.
Richterin
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
Landgerichts
2
.
Zivilkammer
3
Juli
wird
Kosten
Betroffenen
zurückgewiesen
.
Beschluss
Senats
12
.
April
.
wird
hingewiesen
.
weiteren
Begründung
wird
abgesehen
§
Abs.
.
FamFG
.
Gegenstandswert
Beschwerdeverfahrens
beträgt
.
Schmidt-Räntsch
Göbel
Weinland
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
14.05.2018
Entscheidung
03.07.2018