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60 lines
519 B

BESCHLUSS
19
Juli
Zwangsversteigerungsverfahren
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
19
Juli
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richterinnen
Dr.
Weinland
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Senats
26
.
Juni
wird
unzulässig
verworfen
.
Beschwerdeführer
trägt
schon
Vortrag
Senat
Entscheidung
übergangen
haben
soll
versucht
Anhörungsrüge
Abänderung
zweitinstanzlichen
Entscheidungen
erreichen
.
dient
Verfahren
Anhörungsrüge
.
Czub
Weinland
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
25.04.2012
Entscheidung