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BESCHLUSS
24
.
Oktober
Strafsache
Verletzung
Berufspflicht
Senat
Steuerbevollmächtigtensachen
Bundesgerichtshof
hat
Richter
Dr.
Schaal
Steuerberater
Prof.
Dr.
Prof.
24
.
Oktober
beschlossen
:
Revision
Steuerberaters
Urteil
Senats
Steuerbevollmächtigtensachen
Oberlandesgerichts
23
.
Februar
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Senat
merkt
:
angefochtenen
Urteil
ist
Steuerberater
durchgeführte
Strafverfahren
ausführlich
dargestellt
namentlich
Absehen
Anordnung
Berufsverbots
Urteil
Landgerichts
1
.
April
Verbüßung
nahezu
vierjährigen
Gesamtfreiheitsstrafe
Aussetzung
Vollstreckung
Strafrestes
Dauer
Jahren
Bewährung
.
ist
Sanktionsfindung
Gunsten
Steuerberaters
folgendes
Rechnung
gestellt
worden
:
sonstigen
Firmengeflechts
bestehenden
Mandate
wurden
beanstandungsfrei
geführt
Betroffene
ist
Strafverfahren
Haft
bewirkten
Zäsur
Erfolg
wieder
beruflich
etablieren
.
ist
auszuschließen
Oberlandesgericht
Sanktionsfindung
angestellten
Gesamtabwägung
etwa
Gesichtspunkt
langen
Zurückliegens
Taten
Betracht
gelassen
haben
könnte
.
Bareis
Raum